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Korrekte Preise für die vorgeführten Tiere

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Autor: josef jungo

Châtel-St-Denis Da der Bauer C. G. (59) sich nicht an die Anordnungen des Veterinärdienstes bezüglich Tier- und Umweltschutz sowie an Forderungen des ökologischen Nachweises hielt und sich nicht kooperativ zeigte, blieb dem Kantonstierarzt Fabien Loup nichts anders mehr übrig, als die Zwangsverwertung anzusetzen. «Dies war juristisch kein leichtes Unterfangen, aber es war notwendig, wenn die Glaubwürdigkeit gewahrt werden soll», sagte er.

Auf den rund 20 ha hielt der Landwirt vor zehn Jahren etwa 50 Stück Vieh. Im Jahre 2002 ordnete der Kantonstierarzt aufgrund der gravierenden Mängel in der Tierhaltung eine Reduktion des Viehbestandes um die Hälfte an. Wegen Vernachlässigung des Viehs wurde der Tierhalter im Frühjahr 2007 zu einer bedingten Strafe von 60 Tagen zu 50 Franken verurteilt. Auch hielt er sich nicht an das vom Richter auferlegte Alkoholverbot.

Gegen die Verurteilung legte er Rekurs ein, der im vergangenen April vom Kantonsgericht abgelehnt wurde. Im März dieses Jahres wurde der Landwirt erneut gebüsst. Grund: Verstösse gegen das Tierschutzgesetz. Auch gegen die Geldstrafe von 800 Franken hat er rekurriert.

Wie von Vizeoberamtmann André Eberhard zu vernehmen war, beschäftigt der Fall des psychisch angeschlagenen und alkoholkranken Landwirts den Sozialdienst der Gemeinde und Ämter schon seit einiger Zeit. Der Mann lebte bei seiner Mutter. Seit ihrem Tod vor etwa zehn Jahren war er allein auf dem Betrieb.

Infolge Problemen mit der Qualität brachte er seit drei Jahren keine Milch mehr in die Käserei, sondern verfütterte diese an Kälber. Es wurden auch keine Milchkontrollen mehr durchgeführt, wie dies für Mitglieder der Viehzuchtgenossenschaft üblich ist.

Mehr Schaulustige als Käufer

Die den etwa 60 Landwirten vorgeführten Tiere waren verständlicherweise nicht herausgeputzt, nicht in einem guten Nährzustand, schwach entwickelt und leicht. Wie der Versteigerer ausführte, würden die Kühe, Jungvieh, Kälber und einige Maststiere ohne Garantie nur gegen Barzahlung verkauft. Die Tiere müssten sofort abtransportiert werden, sagte er. Für die über ein Jahr alten Tiere wurde ein durchschnittlicher Erlös von etwa 1200 Franken erzielt. Nach Abzug der Unkosten wird der Steigerungserlös dem Besitzer überwiesen.

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