Vor genau zwei Jahren haben die eidgenössischen Räte das Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung angenommen. Vor einem Jahr hatte der Bundesrat die entsprechenden Ausführungsverordnungen geändert. Den in der Zwischenzeit ausgearbeiteten Vorentwurf für ein kantonales Ausführungsgesetz hat der Staatsrat soeben bis zum 31. August in die Vernehmlassung geschickt.
Wie Gesundheitsdirektorin Demierre am Mittwoch sagte, hat sich die Freiburger Regierung im Gegensatz zu anderen Kantonen für ein Ausführungsgesetz und nicht bloss für eine Verordnung entschieden. Somit könne der Grosse Rat bei einigen Punkten, die Grundsatzcharakter haben, mitreden. Das kantonale Ausführungsgesetz soll gleichzeitig wie das neue Bundesgesetz am 1. Januar 2011 in Kraft treten. wb