Ab Samstag ist in öffentlichen Räumen ausgeraucht. Dann tritt das Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen in Kraft. Das Rauchverbot gilt für geschlossene Räume, die öffentlich zugänglich sind oder mehreren Personen als Arbeitsplatz dienen. Das nationale Rauchverbot ist milder als die im Kanton Freiburg gültige Regelung, die durch das nationale Gesetz nicht verändert wird. Während im Kanton Raucherräume in Gaststätten generell nicht bedient werden dürfen, sieht das nationale Gesetz vor, dass maximal 80 Quadratmeter kleine Lokale weiterhin als Raucherbeizen geführt werden dürfen. hpa
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