Bern Das BAG schlägt den Kantonen einen 18-tägigen Schul- ausschluss erkrankter Kinder vor. Ungeimpfte Geschwister erkrankter Kinder sollen innerhalb von 72 Stunden nachgeimpft werden. Nachimpfen sollen auch alle Personen, die sich vier Tage vor bis vier Tage nach Auftreten des Hautausschlags im selben Raum wie ein erkranktes Kind aufgehalten haben.
Die Massnahmen zur Eindämmung der seit November 2006 grassierenden Masern befinden sich bis Ende März bei den Kantonen in Vernehmlassung. Mit seinen Massnahmen fokussiert das BAG auf Schulen, Kindergärten und Krippen, die als Ansteckungsherd Nummer eins gelten. sda