Autor: karin aebischer
Wünnewil-Flamatt In Italien hatte der Vater der koma- tösen Eluana jahrelang darum gekämpft, die künstli- che Ernährung seiner Tochter einstellen zu können. Nach 16 Jahren im Koma durfte er sie nun sterben lassen. Doch die Regierung Berlusconi sowie der Vatikan verurteilen diesen Schritt. «Ein solches Horrorszenario wäre in der Schweiz nicht gut möglich», erklärte Rechtsanwalt Thomas Meyer am Mittwoch im Begegnungszentrum in Flamatt. Im Rahmen eines Informationsabends der reformierten Kirchgemeinde Wünnewil-Flamatt-Überstorf rund um palliative Pflege (siehe Kasten) beleuchtete er die rechtlichen Aspekte der Pflege von Menschen mit unheilbaren Krankheiten.
«In der Schweiz geht man jeweils vom mutmasslichen Willen der komatösen Person aus», erläuterte Meyer. So werde mit den Angehörigen besprochen, wie denn der Wille des Patienten in der jetzigen Situation wohl aussehen würde.
Gesetzliche Neuerungen
Das neue Erwachsenenschutzrecht, das im Dezember 2008 vom Parlament verabschiedet worden ist, soll die Selbstbestimmung von nicht urteilsfähigen Personen in Zukunft stärken.
Zur Patientenverfügung, welche schon heute im Kanton Freiburg im Gegensatz zu anderen Kantonen als verbindlich gilt, wird ein sogenannter Vorsorgeauftrag ein weiteres rechtliches Instrument bieten. Dieses regelt Geschäfte wie Vermögensverwaltung, Miete, Post, Steuererklärungen, Krankenkasse etc. der nicht urteilsfähigen Person.
Wie bei der Patientenverfügung muss eine Vertrauensperson ernannt werden, welche die Interessen des Patienten wahrt. «Es ist nie früh genug, sich über den Inhalt einer Patientenverfügung Gedanken zu machen», betonte Meyer. Für die Angehörigen sei dies hilfreich und entlastend.