Das ursprüngliche Projekt zur Verkehrsberuhigung in Coussiberlé wollte das kantonale Tiefbauamt nur provisorisch bewilligen, weil der vorgesehene Längsstreifen für Fussgänger gesetzlich nur als vorübergehende Notlösung zulässig ist. Der Gemeinderat von Courlevon war darüber erbost und bezeichnete in der Botschaft zur Gemeindeversammlung vom Dezember die zuständigen Beamten als «unerträglich arrogant» und «zeitweise rotzfrech».
Aufgrund der Spannungen zwischen Kanton und Gemeinderat suchten die Anwohner den direkten Kontakt zum Tiefbauamt und erhielten vom zuständigen Mitarbeiter die Zusage, er würde eine einfache Lösung mit zusätzlichen Markierungen des Rechtsvortrittes unterstützen. luk