Autor: Antoine rÜf / La Liberté
Freiburg Mit seinem Urteil – acht Jahre Haft unter anderem wegen versuchten Mordes, Nötigung und Veruntreuung – folgte das Gericht mehrheitlich den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Der Verurteilte hatte im Juni 2007 in einem Gebäude im Perolles in Freiburg versucht, den Verlobten seiner Nichte kaltblütig hinzurichten. Der Psychiater attestierte dem Kurden eine fast vollständige strafrechtliche Haftbarkeit mit Rückfallgefahr aufgrund seiner Persönlichkeit. Der Anwalt des heute verheirateten Paares, Benoît Sansonnens, betonte die Wichtigkeit, bei diesem Urteil ein Signal zu setzen. In der Schweiz dürfe keine Person einer älteren derart unterwürfig sein. Die Anwältin des Angeklagten hingegen plädierte auf Freispruch. Ihr Klient sei Opfer einer abscheulichen Intrige geworden. bearbeitet von ak/FN