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Spitzenmedizin: Kantone müssen gemeinsam planen

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Autor: walter buchs

freiburg Der Grosse Rat wird sich in der kommenden Woche mit einem Gesetzesentwurf beschäftigen, der den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die hochspezialisierte Medizin vorsieht. Der Staatsrat hat ihm einen entsprechenden Vorschlag unterbreitet.

Ein erster Versuch für eine solche Vereinbarung auf schweizerischer Ebene ist 2005 am Nein des Zürcher Regierungsrates gescheitert. Auf Druck der neuen Bundesgesetzgebung ist nun ein zweites Vertragswerk ausgearbeitet worden. Gemäss der neuen Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) ist die Planung der hochspezialisierten Medizin eine Aufgabe, welche die Kantone gemeinsam wahrzunehmen haben. Das Ende 2007 revidierte Krankenversicherungsgesetz legt zudem fest, dass die Kantone im Bereich der hochspezialisierten Medizin zu einer gesamtschweizerischen Planung verpflichtet sind.

Das neu ausgearbeitete Konkordat, das sich inhaltlich stark an den Vertragstext aus dem Jahre 2005 anlehnt, sieht nun vor, dass es in Zukunft statt 26 kantonale Planungen nur noch eine einzige, von allen Kantonen gemeinsam getragene Planung gibt. Zu deren Umsetzung wird ein politisches Beschlussorgan eingesetzt.

Neue Organe

Dieses neue Organ setzt sich aus den Gesundheitsdirektoren der fünf Kantone zusammen, die ein Universitätsspital haben, und fünf weiteren Gesundheitsdirektoren aus anderen Konkordatskantonen. Darunter müssen mindestens zwei Mitglieder von Vereinbarungskantonen sein, die ein grosses Zentrumsspital haben. Der Standort Freiburg des Freiburger Spitals gilt als solches Zentrumsspital, da er gewisse interkantonale Leistungsaufgaben wahrnimmt.

Im Weiteren sieht das Konkordat die Einsetzung eines Fachorgans vor, das aus höchstens 15 unabhängigen Experten besteht. Dieses Organ hat alle Beschlüsse des Entscheidungsorgans vorzubereiten. Es schlägt zum Beispiel vor, welche Bereiche unter den Begriff «hochspezialisierte Medizin» fallen. Der Konkordatstext enthält bewusst keine starre Definition dieses Begriffes. Er sagt lediglich, dass es sich um medizinische Bereiche und Leistungen handeln muss, «die durch ihre Seltenheit, durch ihr hohes Innovationspotenzial, durch einen hohen personellen oder technischen Aufwand oder durch komplexe Behandlungsverfahren gekennzeichnet sind». Beispielsweise gehören die verschiedenen Organtransplantationen, Intensivmedizin bei Kindern oder schwere Fälle von Verbrennungen dazu.

Konzentration verpflichtend

Für diese Bereiche müssen sich dann die Konkordatskantone auf wenige universitäre oder multidisziplinäre Behandlungszentren einigen. Damit soll eine qualitativ hochstehende Versorgung bei vertretbaren Kosten sichergestellt werden.

Die im Konkordat vorgesehenen neuen Strukturen mit Beschlussorgan, Fachorgan und Projektsekretariat werden gemäss Botschaft des Staatsrates Kosten von 450 000 Franken verursachen. Diese sollen unter den Konkordatskantonen entsprechend ihrer Einwohnerzahl aufgeteilt werden.

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