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Staatsrat begrüsst Institut für Gesundheitsförderung

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Autor: arthur zurkinden

freiburg In seiner Stellungnahme zum Vernehmlassungverfahren ist der Freiburger Staatsrat erfreut über die Absicht des Bundes, die systematische Früherkennung in einem Präventionsgesetz zu verankern. Neu soll auch ein Schweizerisches Institut für Prävention und Gesundheitsförderung geschaffen werden, das weitgehend die Aufgaben der heutigen Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz übernimmt.

Kantone unterstützen

Dieses Kompetenzzentrum hat vor allem die Aufgabe, die Kantone sowie die privaten Präventions- und Gesundheitsorganisationen bei der Konzeption und Durchführung von Präventions- und Gesundheitsförderungsmassnahmen zu unterstützen. Zudem wird das Institut die für die Früherkennung und Prävention zuständigen Bundesstellen fachlich beraten.

Klare Trennung

In seiner Stellungnahme erachtet es der Staatsrat als wichtig, dass klar zwischen den eigentlichen Früherkennungs-Eingriffen, die von den Krankenversicherungen berappt werden, und den Früherkennungs-Programmen, mit denen systematisch eine bestimmte Bevölkerungsgruppe erreicht werden soll, unterschieden wird. Laut Staatsrat setzen diese Programme vor allem eine Koordination, eine Orientierung der Bevölkerung und eine Qualitätskontrolle voraus. Deshalb wünscht die Freiburger Regierung, dass diese Programme klar definiert und im Gesetz über die Prävention verankert werden.

Finanzierung sichern

Der Staatsrat gibt weiter zu bedenken, dass diese systematischen Früherkennungs-Programme ihren Preis haben. Er befürchtet, dass diese Programme die finanziellen Mittel, die heute für die Prävention und Gesundheitsförderung eingesetzt werden, weitgehend verschlingen werden. Er möchte aber, dass Prävention und Gesundheitsförderung weiterhin wichtigstes Element des Präventionsgesetzes bleiben. Deshalb kann er sich für die Verankerung der Früherkennungs-Programme im Präventionsgesetz nur dann erwärmen, wenn ihre Finanzierung sichergestellt ist.

Heute wird die Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz durch die im KVG vorgesehene Abgabe von Fr. 2.40 pro obligatorisch versicherte Person (Zuschlag auf KVG-Prämie) finanziert. Gemäss Staatsrat ist die Finanzierung der vorgeschlagenen Massnahmen im Gesetz nicht genügend geregelt. Er weist auch darauf hin, dass die Schweiz bezüglich der zur Verfügung gestellten Mittel für die Prävention im internationalen Vergleich im Hintertreffen liegt.

Für unabhängige Instanz

Der Staatsrat möchte im Übrigen, dass sich das Institut für Gesundheitsförderung auf seine Aufgabe als Kompetenzzentrum konzentrieren kann. Deshalb soll ihm nicht die Verteilung der finanziellen Mittel aus dem Zuschlag der KVG-Prämie und aus dem Tabakpräventionsfonds anvertraut werden. «Eine unabhängige Instanz sollte diese Verteilung wahrnehmen», schreibt der Staatsrat weiter.

Er möchte auch, dass im Institutsrat nebst Fachleuten vor allem auch Personen Einsitz nehmen, die in der Praxis auf diesem Gebiet tätig sind.

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