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Für Sünden der Vergangenheit büssen

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Für Sünden der Vergangenheit büssen

Autor: Arthur zurkinden

Der kantonale Baudirektor Georges Godel konnte am Mittwoch den Medien den Kataster der belasteten Standorte vorstellen, dies nach unzähligen Untersuchungen und Analysen über einen Zeitraum von neun Jahren. Freiburg ist somit der elfte Kanton, der über ein solches Instrument verfügt, wie es das Bundesrecht vorschreibt. «Es ist ein erster, aber wichtiger Schritt», meinte er.

In den weiteren Schritten geht es nun darum festzulegen, welche Ablagerungen prioritär untersucht werden müssen. Die Inhaber werden dann im Verlaufe des Sommers 2009 informiert, was sie bis wann zu tun haben. «Überwachungen und Sanierungen sind sehr kostenintensiv», fuhr Godel fort. «Es gilt, die Rechnung für die Sünden der Vergangenheit zu begleichen», fügte er bei.

La Pila: Zehn Millionen für erste Massnahmen

Wie hoch die Rechnung sein wird, konnte er natürlich nicht sagen. Laut Godel geht aber der Bund von rund 50 000 belasteten Standorten in der Schweiz aus, wobei 4000 untersucht werden müssen. Der Bund schätzt die Kosten auf fünf Milliarden Franken. Godel konnte aber mitteilen, dass für die ersten Massnahmen bei der Deponie La Pila in Hauterive zehn Millionen Franken vorgesehen sind.

Bund hilft

Wie Loïc Constantin, Chef der Sektion Abfall und Altlasten, festhielt, hat der Bund einen Fonds errichtet, der mit den Abgaben für abgelagerte Abfälle gespiesen wird und mit dem in bestimmten Fällen Untersuchung, Überwachung und Sanierung zu 40 Prozent mitfinanziert werden. Nach seinen Worten ist dies für Deponien der Fall, auf denen zu einem wesentlichen Teil Siedlungsabfälle abgelagert wurden und auf die seit dem 1. Februar 1996 keine Abfälle mehr gelagert werden. Dies trifft auch für die Deponie La Pila zu. Profitieren von diesem eidgenössischen Fonds können auch die Schiessanlagen, bei denen nach dem 1. November 2008 keine Abfälle mehr ins Erdreich (natürliche Kugelfänge) gelangen.

Wer muss bezahlen?

Laut Loïc Constantin müssen in einer ersten Phase die von den Behörden angeordneten Massnahmen vom Eigentümer durchgeführt werden. In offensichtlichen Fällen sind es aber die Betreiber. Die Kosten für die Untersuchung, Überwachung und Sanierung hat gemäss Gesetz der Verusacher der Belastung zu tragen (Verursacherprinzip). Sind mehrere Verursacher beteiligt, so tragen sie die Kosten entsprechend ihren Verursacheranteilen.

Ergeben die Untersuchungen aber, dass der Standort nicht belastet ist, werden die Kosten vom Staat getragen. Dasselbe gilt laut Constantin, wenn der Inhaber oder Verursacher unbekannt oder insolvent ist.

Ein kantonaler Fonds?

Georges Godel liess weiter verlauten, dass der Staat keine finanziellen Mittel hat, die spezifisch für solche Kosten vorgesehen sind. Nach seinen Worten gibt aber das kantonale Gesetz über die Abfallbewirtschaftung dem Staat die Möglichkeit, einen Fonds zu errichten, nachdem das Kataster erstellt wurde. Gespiesen werden soll er mit Abfallgebühren. Er will dem Grossen Rat den Entwurf für einen solchen Fonds im kommenden Jahr unterbreiten. Hoffnungen auf Gelder aus diesem Fonds können sich u. a. die Gemeinden für die Überwachung und Sanierung der kommunalen Deponien machen.

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