Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Handel mit Thai-Pillen

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Lange Gefängnisstrafen gefordert

Autor: Von ANTOINE RÜF/La Liberté

Wahrscheinlich ist es nur die Spitze des Eisberges: Das Strafgericht des Saanebezirks urteilt seit gestern über zwei Italiener und einen Schweizer, Hauptfiguren im wohl grössten Handel von Thai-Pillen im Kanton Freiburg. Die Ermittler hatten grosse Mühe, Informationen von den Angeklagten zu erhalten. Dennoch ist es ihnen gelungen, den Weg von rund 15 000 Thai-Pillen und von 100 Gramm Kokain zurückzuverfolgen. Viele Indizien lassen aber den Schluss zu, dass die Tätigkeit der Drogenhändler viel umfangreicher war, als es ihnen nachgewiesen werden kann.Aufgrund stark zunehmender Verbreitung der Thai-Pillen im Kanton Freiburg sowie in den Kantonen Bern und Neuenburg zu Beginn des Jahres 2005 sind die Drogenfahnder hellhörig geworden. Dank zahlreicher Befragungen von Drogen-Konsumenten und dank Abhören von Telefongesprächen ist es der Polizei gelungen, auf einen 28- und einen 37-jährigen Italiener zu stossen, welche sich bei einem Asiaten in Zürich und im Kanton Bern mit Drogen eindeckten.Vier Monate Untersuchungshaft konnten den 28-jährigen Händler nicht stoppen: Wieder in provisorischer Freiheit und trotz einer Erwerbstätigkeit setzte er den Verkauf von Thai-Pillen fort. Nach einer Verurteilung zu vier Tagen, dann zu vier Monaten Gefängnis droht dem 28-jährigen Maler nun eine Gefängnisstrafe von vier Jahren. Dies forderte gestern jedenfalls der Substitut der Staatsanwaltschaft, Laurent Moschini: «Er kommt auf jeden Fall gut davon», hielt dieser am Ende seines Plädoyers fest. Dabei spielte er auf all die Ware an, die ihm nicht nachgewiesen werden konnte. Was aber nachgewiesen werden konnte, entspricht dennoch rund 200 Gramm reinen Drogen, schätzte Laurent Moschini. Das sei zwölfmal mehr als die Menge, die als schwerer Fall (16 g) angesehen werde und für die das Gesetz eine Mindeststrafe von einem Jahr Gefängnis vorsehe.Der zweite Angeklagte, ein ehemaliger Boxer und Mountainbike-Champion, galt als Mittelsmann des 28-jährigen Malers. Als dieser verhaftet wurde, wandte er sich an den Lieferanten des Malers und wollte offenbar sein Geschäft übernehmen. Lange dauerte es allerdings nicht, denn dank dem Abhören von Telefongesprächen konnte er einen Monat später ebenfalls verhaftet werden.Der Substitut der Staatsanwaltschaft forderte für ihn eine Gefängnisstrafe von 30 Monaten, eher unbedingt, zumal er es nicht für nötig hielt, an der Gerichtsverhandlung teilzunehmen.Das Plädoyer der Verteidigung und das Urteil folgen heute. bearbeitet von az/FN

Meistgelesen

Mehr zum Thema