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Der Seifenkisten-Pilot verlässt das Gericht als Hauptschuldiger

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Autor: MarC Kipfer

Estavayer-le-Lac Eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 65 Franken wegen fahrlässiger schwerer und leichter Körperverletzung – dies ist die höchste Strafe, die das Gericht am Freitag gegen einen der Schuldigen im Seifenkisten-Unglück vom April 2007 in Semsales ausgesprochen hat. Sie trifft den heute 32-jährigen Mann, der in der fatalen Abfahrt am Steuer des 432 Kilogramm schweren Gefährts sass. Weil dieser bereits vier Vorstrafen aufwies, sprach das Gericht nur knapp die Hälfte seiner Strafe zur Bewährung aus.

Alkohol nicht entscheidend

Gerichtspräsident Jean-Benoît Meuwly begründete das Urteil mit der fehlenden Vorsicht des Lenkers. Dieser habe vor dem Unfall nur zwei Probefahrten mit der Seifenkiste absolviert und durch seine Fahrweise massgeblich zum Unfall beigetragen.

Keinen Einfluss auf das Strafmass hatte laut Meuwly die Tatsache, dass der Lenker auf der Unfallfahrt 0,66 Promille Alkohol im Blut hatte. «Das Strassenverkehrsgesetz lässt sich auf der beim Rennen gesperrten Strasse nicht anwenden», erklärte Meuwly.

Gemeinnützige Arbeit

Ebenfalls wegen fahrlässiger schwerer und leichter Körperverletzung wurde der OK-Präsident des Rennens verurteilt. Der Student kann seine – allerdings zu Bewährung ausgesetzte – Strafe mit 120 Stunden gemeinnütziger Arbeit begleichen. Dazu hatte er sich im Verlauf des zweitägigen Prozesses bereit erklärt. Der Substitut der Staatsanwältin, Fabien Gasser, hatte am Donnerstag 240 Stunden gefordert.

Weiter trägt der OK-Präsident einen Viertel der Prozesskosten, der Rest entfällt auf den Lenker der Seifenkiste. Die beiden Verurteilten werden zudem für Schadenersatzforderungen von gegen 20 000 Franken aufkommen müssen.

Beifahrer hatte gelogen

Nur eine Nebenrolle spielte der mitangeklagte Beifahrer der Seifenkiste. Der Familienvater hatte sich im ersten Polizeiverhör selber als Lenker der Kiste ausgegeben, um seinen vorbestraften Kollegen und Schwager zu schützen. «Das war eine Schockreaktion», hatte sich der Beschuldigte im Laufe des Prozesses gerechtfertigt, in dem er auch als Unfallzeuge befragt wurde.

Seine Lüge hatte der Mann tags darauf freiwillig bei der Polizei berichtigt. Die Aktion hat dem 33-Jährigen nebst zwei verlorenen Arbeitstagen eine bedingte Strafe von fünf Tagessätzen zu 80 Franken eingebracht. Seine Prozesskosten wurden allerdings auf 300 Franken beschränkt, da sein Fall nach Auffassung des Gerichts nicht zwingend in diesen Prozess hätte integriert werden müssen.

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