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Freiwillig in Rente
FREIBURGDie Staatsangestellten des Kantons Freiburg können im Rahmen der freiwilligen Pensionierung weiterhin die AHV-Überbrückungsrente in Anspruch nehmen. Die freiwillige Pensionierung des Staatspersonals wird laut Verordnung vom 1. Januar 2009 bis zum Inkrafttreten der Revision des Gesetzes über die Pensionskasse des Staatspersonals gefördert – längstens aber bis Ende 2010. il