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«Die ganze Situation ist eskaliert»

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Autor: karin aebischer

Das Strafgericht des Sensebezirks, unter der Leitung von Peter Rentsch, hat den Anträgen der Staatsanwaltschaft und des Vertreters der Zivilklägerinnen mit seinem Schuldspruch mehrheitlich Folge geleistet.

Genugtuung für die Opfer

Der 21-jährige Hauptangeklagte muss wegen Vergewaltigung, versuchter Vergewaltigung, sexueller Nötigung, mehrfacher sexueller Handlungen mit Kindern, Förderung der Prostitution und mehrfachen Fahrens in fahrunfähigem Zustand für dreieinhalb Jahre ins Gefängnis.

Zudem wird er verpflichtet, unter solidarischer Haftung mit zwei anderen Tätern, dem Schweizer Opfer eine Genugtuung von 25 000 Franken zu bezahlen. Das thailändische Opfer erhält eine Genugtuung von 10 000 Franken. Der Hauptangeklagte hatte das damals 14-jährige Mädchen zu Analverkehr gezwungen. «Sein Verschulden wiegt für das Gericht schwer», so Peter Rentsch. Der Bruder des Täters wurde von der versuchten Vergewaltigung freigesprochen, da er bei der besagten Massenvergewaltigung am 16. Juli 2005 zu einem späteren Zeitpunkt ins Zimmer kam.

In Abwesenheit

Ein 22-jähriger Serbe aus Schmitten wurde in Abwesenheit u. a. wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung zu einer Freiheitsstrafe von 36 Monaten, wovon zwölf unbedingt, verurteilt. Sein Bruder sitzt momentan wegen Wiederholungsgefahr in Untersuchungshaft. Auch der 22-jährige Serbe aus Wünnewil wurde wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt. «Bei ihm kann eine günstige Prognose gestellt werden», begründete Rentsch den bedingten Strafvollzug.

Wegen mehrfachen sexuellen Handlungen mit zwei Kindern wurden der 48-jährige Schweizer, der nicht vor Gericht erschienen ist, und der 39-jährige Serbe zu einer bedingten Geldstrafe von 120 bzw. 60 Tagessätzen à 30 Franken und einer Busse von 1000 Franken verurteilt.

Keinerlei Schuld bewusst

Die Verurteilten zeigten sich während der Urteilsverkündung keineswegs schuldbewusst. Während Peter Rentsch das Urteil verkündete, schüttelten sie verständnislos den Kopf. Beim Verlassen des Gerichtssaals schimpften sie laut und schlugen Türen zu. Später verliessen der Haupttäter mit seiner Freundin, seinem Bruder und einem Kollegen in einem schwarzen Kleinwagen das Amthaus durch die Tiefgarage.

Situation ist eskaliert

«Gangbangs sind grundsätzlich erlaubt, sobald die Teilnehmer nicht minderjährig sind und keine Nötigungshandlungen vorgenommen werden», hielt Peter Rentsch zum Urteilsspruch fest. Das Gericht habe den Sachverhalt aufgrund der stark divergierenden Aussagen nicht restlos klären können. Es sei jedoch zum Entschluss gekommen, der Version des damals 17-jährigen Mädchens, es habe den Gangbang (Gruppensex mit einer Mehrzahl männlicher Teilnehmer) nicht gewollt, zu glauben. «Das Ganze ist eskaliert und es wurden Nötigungshandlungen vorgenommen. Ab einem gewissen Zeitpunkt musste das Opfer den Gangbang erleiden.»

Weil der Fall nun schon bald drei Jahre zurückliege und zwei Angeklagte stets behauptet hätten, beim Gangbang nicht anwesend gewesen zu sein, sei die Klärung des Sachverhalts heikel gewesen.

Die Vermutung des Opfers, ihm seien K.o.-Tropfen verabreicht worden, ist gemäss Rentsch umstritten. Das Gericht wies den Vorwurf deshalb «in Zweifel für den Angeklagten» zurück.

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