Untertitel: Subventionspolitik nicht ändern
Die Freiburger Regierung streitet nicht ab, dass in der Vergangenheit im Rahmen der Sparprogramme gewisse Zahlungsfristen für Subventionsbeträge verlängert werden mussten, um die Kantonsfinanzen zu entlasten. Sie ist sich dabei bewusst, dass die Subventionsempfänger dadurch höhere Finanzierungskosten zu tragen hatten. Diese Fristverlängerungen seien jedoch nicht grundsätzlich, sondern nur ganz beschränkt, ausnahmsweise und aus wichtigen finanziellen Gründen vorgenommen worden.
«Heute ist der Rückstand praktisch wettgemacht», schreibt der Staatsrat in seiner Antwort auf eine Motion der beiden FDP-Grossräte Denis Boivin (Freiburg) und Raymonde Favre (Semsales). Diese möchten das Subventionsgesetz revidieren, damit die Empfänger die gesprochenen Beträge innerhalb von höchstens zwei Jahren nach dem Entscheid vollständig ausbezahlt erhalten.
Laut Staatsrat sind die Zahlungen in gewissen Fällen hängig, weil die Dossiers unvollständig geblieben seien, die endgültige Bauabrechnung noch nicht erstellt worden sei oder die Abrechnungen noch nicht wie vorgeschrieben kontrolliert worden seien. Zudem reiche die vorgeschlagene Frist von zwei Jahren bei grösseren Investitionen nicht aus, da die Bauarbeiten länger dauern können.
Verzugszins wird geleistet
Der Staatsrat vertritt deshalb die Ansicht, dass die heute geltenden Bestimmungen bezüglich Zahlung «zufriedendstellend und gerecht sind». Deshalb empfiehlt er dem Grossen Rat, diese Motion abzulehnen. Das Kantonsparlament wird sich im Frühjahr mit diesem Vorstoss befassen.