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Es herrscht wieder Stallpflicht

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Es herrscht wieder Stallpflicht

Massnahmen zur Vogelgrippe-Prävention bis Ende April

Seit gestern gilt für Geflügel wieder die Stallpflicht, allerdings nur in den Risikozonen rund um die grossen Seen. Diesmal gelten die Präventionsmassnahmen durchgehend bis Ende April.

Pünktlich zum Beginn der Stallpflicht hat das Kantonale Veterinäramt am Montag die Ausführungsverordnung über die Stallpflicht für Geflügel veröffentlicht. Diese wurde vergangene Woche vom Bundesrat beschlossen.Anders als letzten Winter gilt das Verbot der Freilandhaltung diesmal nur für Gebiete rund um die grossen Seen (siehe FN vom 30 September). Für den Kanton Freiburg gelten der Murten- und der Neuenburgersee als Risikogebiet. Entsprechend sind im Seebezirk die Gemeinden Murten, Merlach, Greng, Muntelier, Galmiz sowie Haut- und Bas-Vully davon betroffen; ebenso wie Cheyres, Châbles, Font, Estavayer-le-Lac, Vernay, Gletterens und Delley-Portalban im Broyebezirk.Die Gemeinden um den Greyerzer- und Schiffenensee hingegen bleiben von Massnahmen verschont, wie Kantonstierarzt Fabien Loup gegenüber den FN bestätigt. «In diesen Gewässern machen kaum wandernde Wasservögel Halt», sagt er. Dies hätten die Erfahrungen vom letzten Winter gezeigt.Während die Stallpflicht vor Jahresfrist zwischen Mitte Dezember und Mitte Februar unterbrochen wurde, gilt sie diesmal durchgehend bis zum 30. April 2007. Ein Unterbruch bedeute für die Behörden viel Aufwand, begründet Fabien Loup diese Änderung.Das Verbot der Freilandhaltung gilt für Hausgeflügel (z. B. Hühner), Schwimmvögel (z. B. Enten) und Laufvögel (z. B. Strausse). Für die beiden letztgenannten können allerdings vom Veterinäramt Ausnahmen bewilligt werden. Nicht betroffen vom Verbot sind Tauben, Kanarienvögel, Papageien, Sittiche, Pinguine, Flamingos und Greifvögel. Fabien Loup betont, dass die Überwachungs- und Meldepflicht sich nicht auf die Risikogebiete beschränkt, sondern nach wie vor für den ganzen Kanton gilt. Jedes Anzeichen von Krankheit oder ungewöhnlichen Todesfällen müsse dem Veterinäramt gemeldet werden. hiHotline: 026 305 22 77 (zu Bürozeiten).

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