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Kirchenstatut soll revidiert werden

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Freiburger Katholikenparlament unternimmt ersten Schritt

Autor: Von STEPHAN MOSER

Dies hat die katholische kirchliche Körperschaft des Kantons Freiburg (das Parlament der Freiburger Katholiken) an seiner Sitzung vom Samstag beschlossen. Mit 65 gegen eine Stimme genehmigten die Delegierten einen Antrag von Jean-Pierre Sonney (Semsales) und neun Mitunterzeichnenden, eine Studienkommission zu ernennen, die eine Liste mit revisionsbedürftigen Bereichen und Verfügungen des Kirchensta-tuts erstellen soll. Das katholische Kirchenstatut von 1996 ist die «Verfassung» der katholischen Freiburger Pfarreien und der kantona-len kirchlichen Körperschaft und regelt Aufgaben, Mittel, Organisation, Verwaltung und Finanzierung derselben.

Revision dauert Jahre

Gewählt wird die elfköpfige Studienkommission an der nächsten Sitzung des Parlamentes vom 25. November 2006. Bis dann soll auch ein Pflichtenheft erarbeitet werden, das den Auftrag der Studienkommission genauer definiert. Vorgesehen ist, dass die Kommission bis am 31. Dezember 2007 ihren Bericht vorlegt, der dem Katholikenparlament als Grundlage für das weitere Vorgehen in Sachen Revision dienen soll.Eine Revision des Statuts dürfte mehrere Jahre in Anspruch nehmen und muss am Schluss auch noch die Hürde der kirchlichen Volksabstimmung nehmen. Die Einsetzung einer Studienkommission ist also erst ein erster Schritt auf einem langen Weg – mit ungewissem Ausgang. «Wir sind es den Pfarreien schuldig, dass wir dieses Geschäft endlich in Angriff nehmen», betonte Jean-Pierre Sonney.

Umstrittener Finanzausgleich

Seit Jahren wird von verschiedenen Delegierten des Katholikenparlaments und von Pfarreien eine Revision des Kirchenstatuts gefordert. Ein besonders umstrittener Punkt ist dabei der Finanzausgleich unter den Pfarreien, der in den Augen der finanzstarken Pfarreien ungerecht ist, zahlen heute doch nur rund zwölf Pfarreien in den kantonalen Ausgleichstopf ein, während gegen 130 daraus Geld beziehen.

Organisation der Justizkommission

Das Katholikenparlament wählte am Samstag eine Kommission zur Beratung des Reglements über die kirchliche Verwaltungsrechtspflege, dessen Entwurf der Exekutivrat vorgelegt hat. Es regelt das Verfahren für Verfügungen und andere Entscheide der Organe der kirch- lichen Körperschaft und legt die Organisation der Justizkommission sowie die Veröffentlichung derer Entscheide fest. In die Kommis- sion gewählt wurden Jean-Luc Bettin (Präsident), Placide Meyer, Gilbert Rudaz und Marie-Thérèse Marchon.Abschliessend informierten Bischofsvikar Marc Donzé und Exekutivrat Jean-Paul Brügger über die Seelsorgeeinheiten im Kanton Freiburg. Stéphane Currat stellte das Angebot und die Aktivitäten der französischsprachigen Jugendseelsorge im Kanton («Formule Jeunes») vor.

Motion zum Schutz der religiösen Kulturgüter

Marino Maggetti (Delegierter der Pfarrei Düdingen) reichte eine Motion ein, die vom Exekutivrat der katholischen kirchlichen Körperschaft Massnahmen zum besseren Schutz der mobilen religiösen Kulturgüter Freiburgs fordert. Das Kirchenstatut verpflichtet zwar die Pfarreien zum Schutz ihrer Kulturgüter, bisher fehlt jedoch ein Ausführungsreglement. Der Motionär lädt deshalb den Exekutivrat ein, ein entsprechendes Reglement zu schaffen und Vorschläge zur Zusammenar-beit mit den zuständigen kantonalen Behörden zu machen. «Wir müs- sen die Pfarreien in dieser wich- tigen Aufgabe unterstützen», begründete Maggetti die Dringlichkeit seines Anliegens. «Freiburg ist reich an wunderbaren religiösen Kultur-gütern wie Statuen, Monstranzen, Kruzifixen oder Paramenten», so Maggetti. Diese seien jedoch durch Diebstähle und Vandalenakte zu-nehmend gefährdet. Ausserdem sei bis heute erst ein Drittel dieser Kulturgüter inventarisiert worden. Ein Inventar aber sei unverzicht- bar für Schutz und Erhalt der- selben. Der Exekutivrat wird an der nächsten Sitzung vom 25. Novem- ber auf Maggettis Motion antwor-ten.

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