Ab 1. Januar wird die monatliche Kinderzulage für jedes der ersten beiden Kinder mindestens 230 Franken und 250 Franken für das dritte und jedes weitere Kind betragen. Und die monatliche Ausbildungszulage wird auf 290 Franken für jedes der ersten beiden Kinder und auf 310 Franken für das dritte und jedes weitere Kind erhöht. Gleich bleibt die einmalige Geburts- und Aufnahmezulage (1500 Franken).Laut einer Mitteilung des Staatsrates haben sich die Vertreter der Arbeitgeberverbände, der Gewerkschaften und der übrigen betroffenen Kreise an ihrer Zusammenkunft vom 23. Juni 2006 darauf geeinigt, die Kinder- und Ausbildungszulagen um 10 Franken zu erhöhen. Der Staatsrat vertrat die Ansicht, dass dieser Antrag berechtigt ist und hat ihn nun genehmigt. FN/Comm.
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