Untertitel: Drei Kantone wollen Beschwerderecht für Bundesgericht erzwingen
In dem langjährigen Rechtsstreit hatte das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) Ende 2003 entschieden, dass nur noch Käse aus dem Wallis den Namen «Raclette» tragen darf. Es lehnte 50 Einsprachen gegen die zuvor erfolgte Ursprungsregistrierung AOC für die Bezeichnung «Raclette» ab.
Die Rekurskommission (Reko) des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements trat danach auf die unter anderem von den Kantonen Freiburg, Bern und Graubünden eingereichten Rekurse nicht ein, weil diese nicht beschwerdeberechtigt seien.
Gemäss einem Bericht des «Tages-Anzeigers» wollen die Kantone nun das Beschwerderecht erzwingen. Nach ihrer Meinung ist es «völlig unlogisch» wenn sie ein Einspracherecht, aber kein Beschwerderecht besitzen würden. Ein solches Präjudiz dürfe nicht hingenommen werden.