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Gemeinden sollen ihre Probleme selber lösen

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Gemeinden sollen ihre Probleme selber lösen

Staatsrat will mit der Revision des Gesetzes die Gemeindeautonomie stärken

Treten innerhalb eines Gemeinderates Schwierigkeiten auf, so sollen diese rasch und von der Gemeinde selber gelöst werden. Dies ist eines der Ziele der Revision des Gemeindegesetzes, dessen Vorentwurf bis Ende April in die Vernehmlassung geschickt worden ist.

Von ARTHUR ZURKINDEN

Eine Unterschlagung eines Gemeindekassiers in Millionenhöhe, Unstimmigkeiten innerhalb des Gemeinderates, welche die Gemeindegeschäfte blockieren usw. sind Vorfälle, welche nicht nur die Freiburger Regierung nachdenklich stimmen. Mit der Revision des Gesetzes über die Gemeinden will sie dazu beitragen, dass rascher und effizienter gehandelt werden kann.

Notwendigkeit einer Reform

«Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass die Aufsicht über Personen und Organe, die für die Verwaltung öffentlicher Körperschaften zuständig sind, zu schwerfällig und langsam ist», begründet die Arbeitsgruppe, welche den Vorentwurf aus- gearbeitet hat, diese Revision (vgl. Kasten). Ihrer Ansicht nach sind die heutigen Bestimmungen zur Aufsicht über die Gemeinden rechtlich zu unklar. Zur Rechtsunsicherheit trage aber auch bei, dass bei Problemen zu viele Akteure (Staatsrat, Direktionen, Oberamtmann, Amt für Gemeinden, andere Behörden) einschreiten.

Selbstverantwortung der Gemeinde

Bei ihrer Tätigkeit liess sich die Arbeitsgruppe vom Grundsatz der Selbstverantwortung der Gemeinde leiten. «Die Gemeinden sind für das Funktionieren ihrer Verwaltung und auch für die Massnahmen verantwortlich, die ergriffen werden müssen, um Mängel zu bereinigen», hält sie fest und gibt zu verstehen, dass der Kanton nur dann einzugreifen hat, wenn die Gemeinde diese Aufgabe nicht oder nur ungenügend wahrnimmt.

Die Arbeitsgruppe ist deshalb der Ansicht, dass dem Ammann zusätzliche Kompetenzen verliehen werden sollten. «Das Kollegialitätsprinzip hat in der Tat eine Verwässerung der Verantwortlichkeiten zur Folge. Blockaden werden unvermeidlich», schreibt sie in den Erläuterungen zum Vorentwurf. «Wenn man den Ammann damit beauftragt, für eine reibungslose Verwaltungstätigkeit und einen einwandfreien Ratsbetrieb zu sorgen, so verleiht man der Verantwortung ein Gesicht. Macht man den Ammann zur zuständigen Stelle für Massnahmen, die das Kollegium aus Berechnung, fehlendem Mut oder aus Furcht nicht zu ergreifen wagt, so schafft man die Voraussetzungen für eine effiziente Regelung von Missständen», hält sie weiter fest.

Keine Volkswahl des Ammanns

Eine Volkswahl des Ammanns sieht die Arbeitsgruppe jedoch nicht vor, um seine Sonderstellung zu unterstreichen. Stellt dieser aber Unregelmässigkeiten fest, so hat er laut Vorentwurf die Ursachen abzuklären und die notwendigen Massnahmen zu treffen. So soll er neu eine Administrativuntersuchung anordnen, einem Gemeinderat nach vorheriger Anhörung für die Dauer der Untersuchung ein Geschäft oder ein Ressort ganz oder teilweise entziehen und ein anderes Mitglied des Rates damit beauftragen können. Auch kann er das Eingreifen der Aufsichtsbehörde verlangen.

Neu ein Organisationsreglement

Die Arbeitsgruppe hat den Wunsch geäussert, dass die Gemeinde dazu verpflichtet werden sollte, sich ein Organisationsreglement zu geben. Dieses sollte die Tätigkeit des Gemeinderates wie Beratungen, Abstimmungen, Akteneinsichtnahme, Einhaltung des Amtsgeheimnisses, Massnahmen bei Problemen, Übergabe der Akten am Ende des Mandats usw. enthalten.

Laut diesem Reglement sollte der Gemeinderat seinen Mitgliedern, bestimmten Verwaltungskommissionen oder Dienststellen die selbständige Erledigung von Geschäften zweitrangiger Bedeutung und die damit verbundene Beschlussfassung übertragen können.

Die Rolle des Oberamtmannes

Der Oberamtmann ist laut Vorentwurf für die allgemeine Aufsicht über die Gemeinden und Gemeindeverbände zuständig. Er kontrolliert den ordnungsgemässen Betrieb der Gemeindeverbände. Hat er dort selber eine Funktion inne, so wird die Aufsicht von einem anderen, vom Staatsrat bezeichneten Oberamtmann ausgeübt. Er kann auch den Sitzungen der Organe einer Gemeinde oder eines Gemeindeverbandes mit beratender Stimme beiwohnen.

Die Arbeitsgruppe hat weiter beschlossen, dem Oberamtmann eine entscheidende Rolle bei der Auslösung und der Durchführung einer Untersuchung sowie bei den getroffenen Massnahmen zu übertragen. So kann der Oberamtmann laut Vorentwurf auf Anzeige hin oder von Amtes wegen eine Untersuchung gegen den Gemeinderat oder eines seiner Mitglieder eröffnen.

Staatsrat kann Gemeinderäte
des Amtes entheben

Was die Rolle des Staatsrates bei Problemen betrifft, so soll er weiterhin dafür zuständig sein, Gemeinderatsmitglieder ihres Amtes zu entheben bzw. eine Zwangsverwaltung anzuordnen. Er überträgt dann die Führung der Gemeindegeschäfte einer Verwaltungskommission, die aus mindestens drei Mitgliedern besteht.

Arbeitsgruppe
eingesetzt

Um einen Vorentwurf zur Gesetzesrevision auszuarbeiten, hat Staatsrat Pascal Corminboeuf, Vorsteher der Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft, eine neunköpfige Arbeitsgruppe eingesetzt, die er selber präsidiert hat. Neben Fachleuten seiner Direktion gehörte der Kommission auch Oberamtmann Nicolas Deiss als Vertreter der Oberamtmännerkonferenz, Christiane Feldmann als Vertreterin der Konferenz der Ammänner der Bezirkshauptorte und der grossen Gemeinden sowie Gaston Blanc als Vertreter des Freiburger Gemeindeverbandes. Zudem wurde Rechtsanwalt Alexis Overney als Experte eingeladen, Vorschläge auszuarbeiten.

Laut FDP-Grossrätin und Stadtpräsidentin Christiane Feldmann vertrauen grössere Gemeinden wie Murten die Prüfung der Gemeinderechnung bereits einer externen Revisionsstelle an. Sie begrüsst vor allem die Möglichkeiten, welche den Gemeinden gegeben werden sollen, um bei Unstimmigkeiten die Probleme selber und rasch zu lösen. az

Revisionsstellen obligatorisch?

Die Buchhaltung und die Jahresrechnungen der Gemeinden sollen künftig von einer unabhängigen Revisionsstelle geprüft werden. Sie hat dabei auch die Rechnung mit dem Budget zu vergleichen und die Verwendung der Kredite zu kontrollieren. Der Gemeinderat hat der Revisionsstelle die nötigen Unterlagen zu übergeben und alle gewünschten Auskünfte zu erteilen, wie dies neu im Gemeindegesetz verankert werden soll.

Die Revisionsstelle muss über besondere, vom Staatsrat festgelegte fachliche Befähigungen verfügen. Sie ersetzt die Finanzkommission jedoch nicht. Der Gemeinderat hat ihr eine Kopie des Berichts der Revisionsstelle zuzu- stellen. Die Gemeindeversamm- lung oder der Generalrat kann die Revisionsstelle jederzeit absetzen.

Laut Staatsrat ist die Übertragung der Rechnungsrevision an ein externes Organ den Gemeinden finanziell zumutbar. Er schätzt die Ausgaben für die jährliche Revision bei einer Gemeinde mit 300 Einwohnern auf zwischen 3000 und 4000 Franken.

Diese Pflicht der Gemeinden wird im Grossen Rat sicher zu d

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