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Untertitel: Bedingte Gefängnisstrafe von 30 Tagen

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Untertitel: Bedingte Gefängnisstrafe von 30 Tagen

Aus Versehen war im letzten Mai ein Betrag von 16410 Franken auf das Konto von H. verbucht worden. Als ein anderer Kunde reklamierte, bemerkte die Bank ihren Irrtum. Bei der Überprüfung stellte sie fest, dass der Angeklagte mittlerweile bereits 15900 Franken abgehoben hatte und reichte deshalb wegen unrechtmässiger Aneignung Strafklage gegen H. ein.

Bei der polizeilichen Einvernahme gab H. zu, das Geld abgehoben zu haben. Er habe damit verschiedene Ausgaben getätigt, fällige Schulden bezahlt und Ferien in Kosovo gemacht. H. erklärte auch, dass kein Geld mehr vorhanden sei und auch keine Gegenstände, die mit diesem Betrag angeschafft worden wären.
Er habe gedacht, das Geld käme von der Versicherung, da er den Vertrag gekündigt und der Gesellschaft seine Kontonummer für allfällige Rückerstattungen angegeben hatte. Die Untersuchungen der Behörden ergaben, dass der Rückkaufwert der Versicherung sich auf knapp 1500 Franken beläuft. Da der Fehlbetrag zehnmal höher war, schenkte der Untersuchungsrichter den Beteuerungen von H., nichts von der unrechtmässigen Herkunft des Geldes gewusst zu haben, keinen Glauben.

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