Sie erhalten damit ab 1. Januar 2006 neu das Recht, in Gemeindeangelegenheiten entscheidend mitzuwirken und in politische Ämter gewählt zu werden; ein Recht, welches gleichzeitig eine neue Herausforderung darstellt. Art. 48 KV weckt damit Erwartungen sowohl bei den neu Stimm- und Wahlberechtigten als auch bei den Schweizerinnen und Schweizern in unseren Gemeinden.
Gemäss kürzlicher Mitteilung des Staatsrates sind die Arbeiten in diesem Dossier bereits weit gediehen und ein Vorentwurf zu einer erforderlichen Gesetzesänderung wurde in die Vernehmlassung geschickt (Freiburger Nachrichten vom 7.12.2004).
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