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Einzonung so gut wie sicher

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Einzonung so gut wie sicher

Stiftung Landschaftsschutz will keine Einsprache erheben

Die Umzonung von 55 Hektaren bei Galmiz ist so gut wie sicher. Sämtliche Umweltverbände sehen von Einsprachen ab.

Von PATRICK HIRSCHI

Nachdem die lokalen Umweltorganisationen bereits angedeutet hatten, dass sie auf einen Rekurs verzichten, meldete am Montagabend schliesslich auch die Stiftung Landschaft Schweiz (SL), dass sie nicht gegen das Projekt vorgehen wolle. Sie hatte eine Einsprache vor allem davon abhängig gemacht, ob das Bundesamt für Raumentwicklung (Are) das Projekt für gesetzeskonform erklärt oder nicht.

In einer Medienmitteilung betont die SL allerdings, dass sie die positive Einschätzung des Are mitnichten teile. Sie werde sogar an die amerikanische Firma appellieren, auf den Standort Galmiz zu verzichten.

Keine Kleinbauzone

Das Are hatte gestern, am letztmöglichen Einsprachetag, Stellung zum Umzonungsprojekt genommen. Es kommt in seiner juristischen Beurteilung zum Schluss, dass die Umzonung nicht gegen das Raumplanungsrecht verstösst. Es handle sich «nicht um eine Kleinbauzone im Sinne der bundesgerichtlichen Rechtsprechung», schreibt das Amt in der Stellungnahme. Zudem liege das Ausscheiden von Bauzonen in der Kompetenz der Kantone und Gemeinden.

Es handle sich bei dem vorgesehenen Terrain auch nicht um eine rechtswidrige «Inselbauzone», heisst es weiter. Zwar liegt es abseits des Siedlungsgebiets, schliesst aber an das Gelände der Strafanstalt Bellechasse an.
Hingegen sei das Projekt «wegen der Distanz zu einer kompakten Siedlung und wegen der heute fehlenden Erschliessung mit öffentlichem Verkehr» raumordnungspolitisch nicht optimal. Aber selbst wenn das Are zur Auffassung gelangt wäre, die Umzonung verstosse gegen das Bundesgesetz, wäre das Amt nicht zur Anfechtung legitimiert.

Bund darf nicht koordinieren

Ähnlich tönt es von Seiten des Bundesrates. In seiner Antwort auf die Fragen von Nationalrätin Franziska Teuscher (Grüne/BE) heisst es, dass die Gemeinde über derartige Einzonungen entscheide.

Zudem habe der Bund auch keine Koordinationskompetenz innerhalb der Schweiz, heisst es in der Stellungnahme weiter. Er könne sich nicht beispielsweise für Yverdon statt Galmiz einsetzen.
Der Freiburger Raumplanungsdirektor Beat Vonlanthen zeigte sich in einer ersten Reaktion äusserst erleichtert. Er sei glücklich über den Entscheid des Bundes und der Umweltverbände. Er hoffe jetzt umso mehr, dass Galmiz den Zuschlag erhalten werde.
«Gelbe Karte» an Bund und Kanton

Einspracheberechtigt sind grundsätzlich alle, die ein direktes Interesse im Zusammenhang mit einer aufgelegten Umzonung haben. Gemäss Kantonsplaner Hans Flückiger sind das in erster Linie die Nachbarn. Hinzu kommen aber auch Vereinigungen, die in ihren Statuten den Schutz der Natur oder der Landschaft verankert haben.

Wie Flückiger erklärt, erfolgen Rekurse gegen Planauflagen in der Regel von kantonalen Verbänden. Aber auch nationale Dachverbände können unter Umständen Einsprache erheben.
Beim WWF Freiburg verzichte man auf eine Einsprache bei der Umzonung in Galmiz, sagt Sektionschefin Catherine Martinson auf Anfrage. Allerdings habe der Verband zwei klare Forderungen gestellt. Erstens soll das Land im Falle einer Absage des Pharmakonzerns sofort wieder in Agrarland rückgezont werden und nicht erst nach fünf Jahren, wie ursprünglich vorgesehen. Und zweitens müsse der Staat ökologische Ersatzmassnahmen garantieren. Zwar sind schon 15 Hektaren des Terrains dafür vorgesehen. «Aber wir haben keine Garantie, dass das genug ist», erklärt Martinson. Allenfalls müssen an anderen Orten im Kanton Ersatzflächen gesucht werden, schlägt sie vor.
Ebenso wie der WWF hatten auch Pro Natura Freiburg, der Schweizerische Vogelschutz (SVS), der Biotopverbund «Grosses Moos» und der Deutschfreiburger Heimatkundeverein während der Auflagephase mit Staatsrat Beat Vonlanthen gesprochen. In einer Reaktion auf die Stellungnahme des Are betonen der SVS, Pro Natura Freiburg und der WWF Freiburg nun, dass sie die Position des Are nicht verstehen würden. In ihren Augen stellt die Einzonung ein Verstoss gegen geltendes Recht dar. Sie stellen dem Bund und dem Kanton Freiburg daher symbolisch eine gelbe Karte aus, betonen jedoch, dass sie trotz allem nicht Einsprache erheben werden.

Biotopverbund hat
kein Einspracherecht

Der Biotopverbund «Grosses Moos», der im Seeland naturnahe Flächen errichtet, ist den beiden Regionalverbänden Amt Erlach (BE) und Seebezirk (FR) als Fachkommission unterstellt. «Wir sind deshalb gar nicht einspracheberechtigt», erklärt Geschäftsführer Kapar Reinhard.

Der Gemeindeverband See hatte sich vor zwei Wochen positiv zum Umzonungsprojekt geäussert (die FN berichteten). Zuvor hatte der Verband den Biotopverbund um eine Stellungnahme gebeten. Dabei handle es sich aber um ein internes Papier, sagt Martin Johner, Präsident des Biotopverbundes. Deshalb könne er über den Inhalt nichts sagen. hi

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