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Kein Geld für Reisekosten

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Der Entscheid des Staatsrates, die Rückerstattung des Beitrages an die Reisekosten von Lehrlingen zu reduzieren, stiess bei Claudia Cotting auf Entrüstung. Am 11. Februar 2000 hat sie deshalb eine Interpellation eingereicht. Sie argumentierte, dass dieser Entscheid dem Wunsch des Bundes und der Kantone, die Berufslehre zu fördern, widerspricht. Zudem wollte sie wissen, wie hoch denn effektiv die Einsparungen aus dieser Massnahme waren.

Es fehlen 400 000 Franken

Um dem Antrag von der Grossrätin nachzukommen, wären 400 000 Franken mehr nötig. Für die Reisekosten von Freiburger Lehrlingen stehen dem Kanton 200 000 Franken zur Verfügung. Zur vollständigen Deckung der Reisekosten bräuchte es aber 600 000 Franken.

Es ist jedoch dem Staatsrat klar, dass die Tariferhöhungen der SBB 1999 bei den Lehrlingen Mehrkosten von rund 25% verursachen. Trotzdem gedenkt er nicht auf seinen Beschluss vom 21. Dezember 1999 zurückzukommen. Ziel dieses Reglements sei lediglich die Anpassung der zurückerstatteten Beiträge an die Haushaltsmittel, die für das Jahr 2000 definitiv beschlossen sind. Der Staatsrat verspricht aber bei der Erstellung des Voranschlages 2001, darauf zu achten, einen Beitrag einzusetzen, der die Rückerstattung der gesamten Kosten ermöglicht.

Freiburg ist eine Ausnahme

Der Kanton Freiburg ist einer der wenigen Kantone, die überhaupt einen Beitrag an die Reisekosten der Lehrtöchter und Lehrlinge leisten. Ausserdem gibt es auch in Freiburg Lehrlinge, die innerhalb des Kantons eine gewisse Strecke zurücklegen müssen und keine finanzielle Unterstützung erhalten. Nur wenige Gemeinden kommen für ihre Reisekosten auf.

Die Frage der finanziellen Beteiligung muss in den nächsten zwei Jahren dem Grossen Rat unterbreitet werden. Dann liegt es an ihm zu entscheiden, ob diese Massnahme weiter in Kraft bleibt.

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