Den 7. Mai 1999 werden weder Bauer S. noch sein Neffe P. je vergessen: An jenem Tag – S. hatte seine Arbeit auf dem Feld eben beendet – bemerkte der betagte Landwirt aus Ependes ein paar Krähen, die sich auf seinem Acker niedergelassen hatten. Um die Tiere zu verscheuchen, holte er seinen Karabiner, lud ihn mit zwei Kugeln, schoss und kümmerte sich nicht weiter um die Angelegenheit.
Glück im Unglück
Zu seinem grossen Entsetzen stellte er wenig später fest, dass er nicht, wie geplant, eine Krähe, sondern seinen dreijährigen Neffen getroffen hatte, der in der Nähe am Spielen war. Mit einer schweren Bauchverletzung wurde der Kleine erst zu einem Arzt gebracht und anschliessend via Kantonsspital Freiburg in die Berner «Insel» überführt. Der Untersuchungsrichter stellte anlässlich der Verhandlung vor dem Strafgericht des Saanebezirks fest, dass der Knirps Glück im Unglück gehabt habe: «Durch den Umstand, dass die Kugel direkt in seinen Körper eingedrungen ist, wurde der Bub weniger schwer verletzt, als es bei einem Querschläger der Fall gewesen wäre. Denn dann wäre das Geschoss bereits verformt gewesen und hätte noch eine weit schlimmere Wunde hinterlassen können.»
Baum im Weg
Der Vorsitzende Richter Pierre-Emmanuel Esseiva erkannte nach einem Augenschein zugunsten des Angeklagten, dass er das spielende Kind nicht gesehen haben konnte, weil ein Baum die Sicht verdeckt hatte. Und weil das Visier der Flinte für eine Schiessdistanz von 300 Metern eingestellt war, die Krähe aber nur 70 Meter entfernt auf dem Acker hockte, pfiff das Geschoss 12,5 Meter am Vogel vorbei.
Trotz dieser mildernden Umstände kam das Gericht zum Schluss, dass der Bauer fahrlässig gehandelt und sich der schweren Körperverletzung schuldig gemacht habe. Die dreimonatige Gefängnisstrafe wurde bedingt ausgesprochen. Am Ende der Verhandlung gab Esseiva dem Unglücksraben den Tipp, gelegentlich einen Schiesskurs zu besuchen.