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Über 300 Dossiers pro Untersuchungsrichter

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Über 300 Dossiers pro Untersuchungsrichter

Das Untersuchungsrichteramt ist weiterhin personell unterdotiert

Im Jahr 2003 hatte jeder der neun Freiburger Untersuchungsrichter (UR) gleichzeitig 317 Angelegenheiten zu behandeln, gegenüber 246 im Vorjahr. Die Verantwortlichen sind der Meinung, dass diese «masslos hohe Arbeitslast» eine schnelle und gründliche Behandlung behindert.

Von WALTER BUCHS

Im letzten Jahr wurden am kantonalen Untersuchungsrichteramt 16 475 Angelegenheiten anhängig gemacht. Dies bedeutet, dass im Durchschnitt pro Arbeitstag 66 neue Dossiers eröffnet wurden. Insgesamt bedeutet dies gegenüber dem Vorjahr eine Erhöhung um insgesamt 700 oder vier Prozent.

Hoher Arbeitsrhythmus

Von den erwähnten Anzeigen waren 8396 gegen bekannte Täter gerichtet. Das bedeutet, wie aus dem Jahresbericht des Untersuchungsrichteramtes an das Kantonsgericht hervorgeht, dass jedem Untersuchungsrichter, jeder Untersuchungsrichterin im Durchschnitt 932 neue Fälle übertragen wurden, was einem Monatsdurchschnitt von 77 entspricht. 8079 Fälle waren gegen unbekannt gerichtet.

Die Untersuchungsrichter haben im vergangenen Jahr 7624 Untersuchungen gegen bekannte Personen mit einer Verfügung abgeschlossen. Dies sind 1093 mehr als im Vorjahr. Zudem wurden 6916 Verfügungen gegen unbekannt mit summarischer Begründung klassiert. Wie Jean-Luc Mooser, seit dem 1. Dezember 2003 als Nachfolger von Jean-Frédéric Schmutz Präsident des Untersuchungsrichteramtes, am Dienstag anlässlich der Jahrespressekonferenz betonte, ist dieses Ergebnis dank eines «hohen – zu hohen – Arbeitsrhythmus» zustande gekommen.

76 Prozent der im letzten Jahr eröffneten Dossiers sind im gleichen Jahr erledigt worden. Trotzdem hat aber die Zahl der offenen Angelegenheiten innert Jahresfrist von 2743 auf 3211 zugenommen. Auch die Zahl der alten, vor dem 31. Dezember 2002 eröffneten Dossiers hat von 178 auf 190 zugenommen. Von den ganz alten Angelegenheiten (vor dem 31.12.1997 eröffnet) sind noch fünf unerledigt. Wie es im Jahresbericht heisst, ist das zwar «unbefriedigend, aber nicht übertrieben hoch». Trotzdem wird betont, dass die erneute Zunahme von Strafuntersuchungen die Anstellung eines zehnten Untersuchungsrichters unabdingbar mache.

Zu wenig Gefängnisplätze

Überweisungen an Gerichte haben 2003 ebenfalls zugenommen, nämlich um 16 auf 263. Dabei gibt es allerdings beachtliche Verschiebungen. Die Zahl der Überweisungen an den Polizeirichter hat um 32 auf 70 ab-, jene an ein Strafgericht um 51 auf 192 zugenommen. Überweisung ans Wirtschaftsstrafgericht gab es eine einzige gegenüber vier im Vorjahr.

Im Jahresbericht wird ebenfalls bekannt gegeben, dass die Zahl der Personen, welche 2003 in Untersuchungshaft genommen wurden, auf 334 (-44) anstieg. Insgesamt waren diese 15 635 Tage in U-Haft, was gegenüber dem Vorjahr einer Zunahme um 2736 Tage (+17 Prozent) entspricht. Hiezu stellte Präsident Mooser gestern fest, dass der Kanton lediglich über 47 Plätze für Untersuchungshäftlinge verfüge, so dass diese regelmässig auch ausserhalb des Kantons untergeracht werden müssten. Mittelfristig würden dreissig Plätze fehlen. Eine Arbeitsgruppe sei daran, sich zu überlegen, wie dieses Problem zu lösen sei.

Einflüsse von aussen

Es ist nicht bloss die weiterhin steigende Zahl der eröffneten Untersuchungen, welche sich auf die Arbeit der Untersuchungsrichter auswirkt. Es sind ebenfalls zahlreiche Einflüsse von aussen. Als Beispiele nannte Vize-Präsident Markus Julmy gestern vor den Medien in Freiburg die Einführung der neuen Strafprozessordnung im Jahre 1998 und eine erste Änderung 2002 oder das Gutachten Piquerez/Cornu über die Führung der Strafuntersuchung im Kanton von 1999.

Aus der Tätigkeit der Bundesanwaltschaft könne man, so Markus Julmy weiter, annehmen, dass den Freiburger Untersuchungsrichtern die Behandlung einiger grösserer Fälle erspart bleibe. Wegen strengerer Kontrollen habe es zudem im vergangenen Jahr bedeutend mehr Anzeigen gegen Personen gegeben, die ohne gültiges Billett öffentliche Verkehrsmittel benutzen.

Das Amt müsse sich zudem ebenfalls auf kommende Ereignisse einstellen. Seit Anfang Jahr sind bekanntlich die neuen Bestimmungen betreffend häusliche Gewalt in Kraft und auf Beginn 2005 werde der zulässige Alkoholgehalt im Blut bei Fahrzeugführern auf 0,5 Promille gesenkt. Auf anfangs 2006 wird der erste, allgemeine Teil des neuen Schweizer Strafrechts in Kraft gesetzt, der unter anderem Bussen auf Bewährung einführt, was beim Kanton auch zu Einnahmeausfällen führen wird.

Im Jahre 2010 dürfte die schweizweit vereinheitlichte Strafprozessordnung in Kraft treten. Das neue System werde sich direkt auf die Arbeit der Untersuchungsrichter auswirken, wie Markus Meuwly weiter bekannt gab. In der Zwischenzeit würden das Amt wie die anderen Staatsstellen wohl auch auf die «zielorientierte Verwaltungsführung» umzustellen haben. Weitere Änderungen seien im Bereich der Drogen- und Asylgesetzgebung, der Aufteilung der Straffälle zwischen Bund und Kantonen sowie vom Schengenabkommen zu erwarten. wb

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