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Beliebte Spielgruppen

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Auch Staat ist daran interessiert

«Wir wollen auf keinem Fall verantwortlich sein, dass eine Spielgruppe aufgelöst werden muss», hielt Gesundheitsdirektorin Ruth Lüthi gestern im Grossen Rat fest. «Wir tragen aber die Verantwortung, dass die Leiterinnen der Spielgruppen den Erwartungen der Eltern gerecht werden», fügte sie bei und gab so zu verstehen, dass nicht jedermann eine Spielgruppe leiten kann und Erfahrung als Mutter allein oft nicht genügt.

Ruth Lüthi machte diese Aussagen zum Bericht des Staatsrates über die Spielgruppen, den die Freiburger Regierung aufgrund von Interventionen von Josefine Schmutz-Siffert (csp, Überstorf) und Claude Schwab-Bertelletto (fdp, Galmiz) ausarbeiten musste. Die beiden Grossrätinnen wollten nicht, dass die Spielgruppen vom kantonalen Jugendamt bewilligt und überwacht werden, zumal damit hohe Anforderungen an die Leiterinnen gestellt werden. Sie befürchteten auch, dass die Spielgruppen plötzlich die Funktion eines zweiten Kindergartenjahres übernehmen. Deshalb verlangten sie, dass die Spielgruppen von den Gemeinden bewilligt und überwacht werden. In seinem Bericht kam der Staatsrat zum Schluss, dass in den allermeisten Fällen alles zum Besten ist und die Leiterinnen über einen sehr hohen Ausbildungsstand verfügen.

Es war schon immer so

Josefine Schmutz und Claude Schwab hielten gestern fest, dass sich das Ausbildungsniveau der Leiterinnen nicht erst in letzter Zeit verbessert hat. «Das war schon immer so», betonten sie und empfanden deshalb die Bewilligungsverfahren des kantonalen Jugendamtes, das einigen Spielleiterinnen stark zusetzte, als Schikane. Sie erachteten deshalb ihre Interventionen im Grossen Rat sehr wohl als notwenig.

Ruth Lüthi wollte die Bewilligungsverfahren des kantonalen Jugendamtes nicht als Schikane verstanden wissen. «Wenn die Situation schon vorher gut war, so bedeutet dies, dass unsere Erwartungen in den Ausbildungsstand der Leiterinnen nicht überrissen waren», hielt sie fest.
Der Staatsrat liess in seinem Bericht denn auch durchblicken, dass er nicht gewillt ist, an der heutigen Situation bezüglich Bewilligung und Überwachung etwas zu ändern resp. diese Aufgaben an die Gemeinden abzutreten. Dies wäre zudem mit einer Gesetzesänderung verbunden.

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