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In Lausanne abgeblitzt

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Erben von Pierre Rime selig

Die Kantonale Steuerverwaltung hat gegen die Erben des 1994 freiwillig aus dem Leben geschiedenen alt Nationalrates Pierre Rime eine Nachsteuererhebung durchgeführt. Pierre Rime, ehemaliger Präsident der Freiburger Kantonalbank, wurde verdächtigt, 13 Mio. Franken am Fiskus vorbeijongliert zu haben. Die Sache wurde im Rahmen der Schwarzgeld-Affäre aufgedeckt.

Am 31. Januar 2000 hat nun das Bundesgericht die Verwaltungsgerichtsbeschwerde und die staatsrechtliche Beschwerde der Erben von Pierre Rime abgelehnt und so das Urteil des Steuergerichtshofes des Verwaltungsgerichts des Kantons Freiburg vom 9. Oktober 1998 bestätigt, das die Nachsteuererhebung (Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuern) als rechtens erachtet hatte.
Andererseits haben Sohn und Tochter von Pierre Rime selig beim Bundesgericht eine Haftungsklage in der Höhe von 3,5 Mio. eingereicht. Diese Klage ist aber noch hängig. Rimes Kinder werfen dem Kanton vor, schuld am Suizid ihres Vaters zu sein. Es sei damals unsorgfältig ermittelt worden.
So hätten die Freiburger Justiz und die Polizei ihren Vater in den Tod getrieben. Sie werfen den Ermittlern vor, sich zu stark auf die Aussagen eines einzigen Zeugen abgestützt zu haben, der selbst in eine Schmiergeldaffäre verwickelt gewesen sei. Er wurde im Abwesenheitsverfahren zu 2 Jahren Gefängnis verurteilt.

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