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SP lehnt alle Vorlagen einstimmig ab

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SP lehnt alle Vorlagen einstimmig ab

Das Nein zur lebenslangen Verwahrung ist erklärungsbedürftig

Die Abstimmungsvorlagen vom 8. Februar sind abzulehnen. Dieser Ansicht ist die SP des Kantons Freiburg. Die rund 50 Anwesenden haben am Montag dreimal einstimmig die Nein-Parole beschlossen.

Von ARTHUR ZURKINDEN

Die SP-Mitglieder waren sich nicht nur einig, dass die drei Vorlagen verworfen werden müssen. Sie machten sich auch Sorgen, dass ihr Nein zur Initiative über die lebenslange Verwahrung nicht verstanden werde. «Wir müssen den Leuten erklären, dass die Revision des Strafgesetzbuches viel besser ist», wurde betont.

Keine zusätzlichen Gelder
für die Poyabrücke

Mit Christa Mutter hatte die SP eine vehemente Gegnerin des Gegenentwurfs zur Avanti-Initiative als Referentin eingeladen, der vor allem auch die Anliegen der Alpeninitiative am Herzen liegen. So gab sie zu bedenken, dass der Ausbau des Strassennetzes nicht nur Bauinvestitionen auslösen, sondern mehr Autos und Lastwagen zur Folge haben, die der Gesundheit der Menschen, insbesondere jene der Kinder, schaden. Sie wies u. a. auf die Zunahme der «Asthma»-Kinder hin.

Mutter gab sich überzeugt, dass die vorgesehenen Gelder (30 Mrd.) vor allem in den Ausbau des Strassennetzes in den Grosszentren fliessen würden. Wie sie betonte, würde die Poyabrücke keine zusätzlichen Gelder vom Bund kriegen. «Als eidgenössische Hauptstrasse erhält die Poyabrücke schon Bundesgelder. Eine doppelte Subventionierung ist nicht möglich», hielt sie fest. Aber auch für die Umfahrung von Düdingen sah sie schwarz, da dafür die Cutaf ein konkretes Projekt einreichen müsste.

Schwerverkehr erschweren

Nationalrat Christian Levrat wehrte sich gegen den Bau einer zweiten Gotthardröhre. Diese würde seiner Ansicht nach bedeuten, dass noch mehr Lastwagen die Schweiz durchqueren würden. «Der Transitverkehr auf der Strasse müsste im Gegenteil erschwert werden», betonte er, «damit dieser auf die Schiene verlegt wird.» Als Gewerkschaftsvertreter wies er auf die miserablen Arbeitsbedingungen der Lastwagenlenker und die abgebrochenen Gav-Verhandlungen mit der Astag hin. Deshalb wollte er nicht, dass die Bundesgelder jenen Arbeitgebern zugute kommen, «die zu den schlechtesten des Landes gehören».

Gegen 15-prozentige
Mietzinserhöhung

Der zweite Referent des Abends, Pierre Mauron, Präsident der Mietervereinigung des südlichen Kantonsteils, bekämpfte das neue Mietrecht. Nach seinen Worten sind die Senkungen des Hypozinses der letzten Jahre kaum an die Mieter weitergegeben worden. Er schätzte das «Senkungs-Potenzial» auf fünf Milliarden Franken. Weil aber mit dem neuen Recht ein Mietzins nur dann missbräuchlich ist, wenn die Vergleichsmiete um mehr als 15 Prozent überschritten wird, befürchtete er, dass die Vermieter die Mietzinsen einfach so um 15 Prozent anheben werden. Einmal angehoben, kann seiner Ansicht nach das Spiel von neuem beginnen, da ja die Vergleichsmiete mittlerweile auch höher sei. «Die Mietzinsspirale kann zu drehen beginnen», gab er zu bedenken.

Menschenrechte nicht verletzen

Justizdirektor Claude Grandjean stellte die «Initiative für die Verwahrung extrem gefährlicher Straftäter» vor, die von Eltern lanciert wurde, deren Kinder Opfer rückfälliger Straftäter wurden. Deshalb brachte er viel Verständnis für deren Anliegen auf, doch genügen die Emotionen nicht, um ihre Initiative anzunehmen. Er bezeichnete sie nämlich als lückenhaft, unausgewogen und überflüssig. Zudem verletze sie die europäische Menschenrechtskonvention. «Was heisst extrem gefährlich? Was heisst nicht therapierbar?», fragte er sich. Er wehrte sich dagegen, dass neue Gutachten nur dann erstellt werden können, wenn durch neue, wissenschaftliche Erkenntnisse erwiesen werde, dass der Täter geheilt werden könne.

Der Justizdirektor rief in Erinnerung, dass schon das heutige Recht lebenslängliche Verwahrung ermögliche und dass Bundesrat und Parlament im Rahmen des neuen Strafgesetzbuches wirksamere und umfassendere Massnahmen beschlossen haben, die mehr Sicherheit bringen. Er wurde unterstützt durch Aussagen von Alexandre Papaux, dem Präsidenten der Kantonsgerichts, der von seinen praktischen Erfahrungen berichten konnte.

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