Durch die vorläufige Umsetzung des Beschlusses der Wettbewerbskommission (Weko) entstehe für die FEW kein Nachteil, schreibt das EVD in einer Mitteilung vom Mittwoch. Dieser Schritt habe keine Auswirkungen auf den späteren, definitiven Entscheid des Bundesrats über ein Gesuch der FEW.
Es geht dabei um die Frage, ob die FEW Dritten verbieten dürfen, Strom durch ihr Netz zu leiten. 2001 kam die Weko zum Schluss, die FEW hätten eine marktbeherrschende Stellung. Das Bundesgericht bestätigte den Entscheid. Daraufhin beantragten die FEW in einem Gesuch, den Weko-Entscheid bis zum definitiven Entscheid des Bundesrates nicht umsetzen zu müssen.
Die Öffnung des Netzes der FEW gelte vorerst nur für die Watt Suisse AG in Emmen, heisst es im Communiqué weiter. Die FEW müssten aber für die Nutzung ihrer Infrastruktur durch die Watt angemessen entschädigt werden.
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