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Keine Saanebrücke für Kiestransporte

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Untertitel: Rekurs des WWF Freiburg gutgeheissen

Der WWF Freiburg beanstandete das Projekt, weil der betroffene Flussabschnitt zwischen Altenryf und Perollessee im Bundesinventar der Auengebiete von nationaler Bedeutung figuriert. Nur 0,25 Prozent des Schweizer Territoriums seien Bestandteil dieses Inventars, argumentierte der WWF. Und weiter: «Diese empfindlichen Zonen umfassen die letzten Flüsse der Schweiz, die wenigstens noch ein bisschen wild sind. In vielen Fällen sind, wie bei der Saane, nur Teilstücke geschützt. Dass diese Lebensräume im Interesse der biologischen Vielfalt erhalten bleiben müssen, sollte nicht mehr in Frage stehen.»
Weiter bezweifelte der WWF den provisorischen Charakter der Brücke sowie ihre Widerstandsfähigkeit im Falle eines Hochwassers. Er schlug vor, anstelle des Brückenbaus die defekte Zugseil-Anlage zu reparieren.
Nachdem die Einsprache des WWF anlässlich der öffentlichen Ausschreibung ungehört geblieben war, folgte das Verwaltungsgericht nun der Argumentation von WWF-Anwalt Rainer Weibel. In seinem Urteil vom 26. September hielt es fest, dass das in Frage stehende Projekt nur dann mit dem Bundesrecht vereinbar wäre, wenn ein überwiegendes öffentliches Interesse bestünde. Dies sei nicht der Fall.
Die Kritik des Gerichts an dem

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