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Ausübung politischer Rechte in der Kirche

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Morgen Samstag tagt in Freiburg zum dritten Mal in diesem Jahr das Parlament der Freiburger Katholiken. Die Plenarsitzung findet von 8.30 bis 12.00 Uhr im grossen Saal der Kirche Christkönig in der Stadt Freiburg statt und ist öffentlich. Interessierte sind herzlich eingeladen, daran teilzunehmen. Dabei informiert Antoine Geinoz, Generalsekretär des Verfassungsrates des Kantons Freiburg, über die Ergebnisse der Vernehmlassung zum Vorprojekt der neuen Kantonsverfassung.

Die 90 Delegierten aus Pfarreien, Seelsorge und Ordensgemeinschaften werden ausserdem in erster Lesung den Entwurf zu einem Reglement über die Ausübung der kirchlichen politischen Rechte (KPRR) beraten. Dieses Reglement fasst die bisher verstreuten Bestimmungen in diesem Bereich in einem einzigen Erlass zusammen. Geregelt wird unter anderem das kirchliche Stimmrecht, die Wahl von Pfarreiräten und Delegierten der kkK, die Initiative und das Referendum in kirchlichen Angelegenheiten.
Bis heute finden sich diese Bestimmungen verstreut im katholischen Kirchenstatut von 1996, dem provisorischen Reglement über die Ausübung der kirchlichen politischen Rechte von 1998 und dem kantonalen Gesetz über die Ausübung der politischen Rechte (PRG) von 2001.

Wer ist die kkK?

Die katholische kirchliche Körperschaft des Kantons Freiburg (kkK) existiert seit 1997; alle Freiburger Katholikinnen und Katholiken gehören ihr als Mitglied an. Die öffentlich-rechtliche Körperschaft unterstützt die katholische Kirche Freiburgs administrativ, finanziell und vermögensrechtlich bei der Erfüllung ihrer seelsorgerischen Aufgaben.

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