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Rückerstattung an Versicherte

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Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Das Eidgenössische Versicherungsgericht hatte bekanntlich im November 2001 entschieden, dass die Kantone den Grundversicherungsanteil der Spitalbehandlungskosten auch für halbprivat und privat Versicherte zahlen müssen.

Nach und nach erhöht

Nach längerem Hin und Her hatten die Kantone damals eingewilligt, die Ansprüche der Zusatzversicherten mit einer Pauschalzahlung abzugelten. Für 2001 entspricht diese allerdings lediglich 50 Prozent der Kosten der Versicherer. Sie wird von Jahr zu Jahr erhöht und im kommenden Jahr den Soll-Betrag erreichen. Für 2001 musste der Kanton Freiburg 6,66 Mio. Franken nachzahlen.

Zwei Millionen Franken rückvergütet

Die Krankenkassen müssen den Pauschalbetrag, den sie so erhalten haben, an die Versicherten weitergeben, wie Patrick Jecklin vom Bundesamt für Privatversicherungen (BPV) den FN gegenüber bestätigte. Wie die CSS soeben mitteilt, erfolgt die Rückerstattung in diesen Tagen direkt auf das Bank- oder Postcheckkonto ihrer Versicherten. Ingesamt würden so zwei Millionen Franken an rund 11000 CSS-Versicherte im Kanton zurückfliessen. Die Beträge variieren zwischen 29 und 262 Franken.

Die Kassen müssen ihre Ausschüttungspläne dem BPV einreichen. Bis ihm Juni sollten alle geprüft sein. Jener der CSS wurde am 30. April genehmigt. Die Rückzahlung erfolgt ausnahmesweise für das Jahr 2001. Seit 2002 ist der Grundversicherungsanteil der Spitalbehandlungskosten automatisch Teil der Prämienkalkulation.

Prämien noch zu hoch?

Gemäss Auskunft der BPV konnten aber auch bei den Prämien 2003 noch nicht alle Auswirkungen genügend berücksichtigt werden. Eine Nachkalkulation werde zeigen, ob und wie viel zu hoch diese Prämien waren. Ein allfälliger Handlungsbedarf werde sich dann daraus ableiten.

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