Am 15. August treten die neuen Richtlinien für Waffen in Kraft, die bei der Volksabstimmung am 19. Mai angenommen worden sind. Wie die Freiburger Kantonspolizei schreibt, wird ihr Büro für Waffen und Sprengstoff alle Anfragen zum Erwerb von Waffen nach dem neuen Recht bearbeiten. Gemäss den Übergangsbestimmungen gelte allerdings das Datum des von der Kantons-polizei ausgestellten Waffenerwerbsscheins als anwendbares Recht – und nicht das Datum der Einreichung der Anfrage. Will jemand eine verbotene Waffe – eine halb automatische Waffe mit grossem Magazin – mit einer Ausnahmebewilligung erwerben, beträgt die Gebühr entsprechend den neuen Massnahmen 50 Franken, wie die Kantonspolizei festhält.
Weitere Informationen zum Thema findet man auf der Internetseite des Kantons, unter der Rubrik «Waffen und Sprengstoffe».
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