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Kanton befürwortet nächtliches Lichterlöschen

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Zu viel Licht in der Nacht stört Tier und Mensch in ihrem Wohlbefinden.
Charles Ellena/a

Der Staatsrat will die Frage der Lichtverschmutzung im Energiegesetz regeln. Er heisst damit eine grossrätliche Motion im Grundsatz gut.  

In der Schweiz haben sich die Lichtemissionen innerhalb von fast 20 Jahren verdoppelt. Das heisst, die Dunkelheit wird von Kunstlicht immer mehr verdrängt. Dies mag an vielen Orten die Sicherheit erhöhen, das Kunstlicht beeinträchtigt aber auch die Lebensräume nachtaktiver Tiere – mit teilweise tödlichen Folgen für unzählige Lebewesen. Die CVP-Grossräte Francine Defferrard und André Schoenenweid forderten daher in einer Motion, das kantonale Raumplanungs- und Baugesetz dahingehend zu ändern, dass die Einführung von Beleuchtungskonzepten oder -strategien in den Gemeinderichtplänen obligatorisch werden. Ziel ihres Vorstosses ist es, dass wo und wann immer möglich auf die Beleuchtung im öffentlichen Raum in der Nacht verzichtet wird.

Antwort des Staatsrats

In seiner Antwort begrüsst der Staatsrat das Anliegen der Motionäre, schlägt aber einen anderen Weg zum Ziel vor. Er bevorzugt eine Änderung des Energiegesetzes. Darin sollen die Gemeinden zu einer Beleuchtung gemäss dem aktuellen technischen Stand verpflichtet werden, namentlich in Bezug auf den Energieverbrauch und die Lichtverschmutzung. Dabei soll die Beleuchtung effizient eingesetzt werden, indem die Lichter in der Nacht gelöscht werden – vollständig oder dynamisch, so lange und wo immer möglich. 

Der Staatsrat begründet seinen Lösungsvorschlag damit, dass die meisten Gesamtrevisionen der Ortspläne in der Endphase seien, sodass eine Umsetzung in den Gemeinderichtplänen zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr möglich sei. Unabhängig vom Stand der Planungsarbeit sei das Raumplanungs- und Baugesetz zudem nicht das Gefäss für alle materiellen Regeln. So müssten etwa Vorschriften zum Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz sowie zur Energie in der jeweiligen Spezialgesetzgebung festgelegt werden.

Aktueller Stand

In den kommenden Monaten plant das Amt für Energie, sich bei den Gemeinden über den Stand der Sanierung ihrer öffentlichen Beleuchtung zu informieren und allfällige Fristen zu setzen. Im Jahr 2019 waren über 70 Prozent der öffentlichen Beleuchtung im Kanton saniert, und zwar durch den Ersatz der Leuchten, meist durch LED, und durch betriebliche Massnahmen. Der Stromverbrauch hat in der Folge merklich abgenommen, nämlich um 50 bis 80 Prozent. Die grösste Wirkung wurde dort erzielt, wo die Strassenbeleuchtung zwischen Mitternacht und 5 Uhr morgens abgeschaltet wird. Die meisten Gemeinden haben sich jedoch für eine Senkung der Intensität in dieser Zeitspanne entschieden, um eine minimale Beleuchtung aufrechtzuerhalten.

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