Immer wieder müssen in Schulen stellvertretende Schuldirektoren ernannt werden. Grossrat François Genoud Braillard (CVP, Châtel-Saint-Denis) erkundigte sich in einer Anfrage danach, ob dafür Ad-hoc-Kommissionen notwendig seien. Der Staatsrat verneint dies in seiner Antwort.
Habe die Erziehungsdirektion die Wahl einer Bewerberin oder eines Bewerbers bestätigt, so organisiere das zuständige Schulinspektorat in Absprache mit der Schuldirektion die Bekanntgabe der Ernennung. Die Reihenfolge der Bekanntgabe werde vom Schulinspektorat je nach den Umständen sowie in Zusammenarbeit mit der jeweiligen Schuldirektion festgelegt. Sobald die gewählte Person sowie die erfolglosen Bewerber über den Entscheid informiert worden seien, gebe es auch keinen Grund mehr, das Amtsgeheimnis zu wahren.
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