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Claudio Rugo ist einmal mehr abgeblitzt

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Der Freiburger Generalrat Claudio Rugo von der Künstlerpartei war nach einer turbulenten Sitzung des Parlaments im Februar 2017 an das Oberamt gelangt – und abge­blitzt. Er hatte öffentliche Entschuldigungen im Amtsblatt gefordert. Grund: Der damalige Ratspräsident Christophe Giller (SVP) habe ihn mehrfach unterbrochen, und später sei er zu Unrecht des Saales verwiesen worden.

Claudio Rugo akzeptierte den Entscheid des Oberamtmannes nicht und ging vor Kantonsgericht. Dieses hat nun ebenfalls zuungunsten des Politikers entschieden. Zunächst hält es fest, dass Rugo das rechtliche Gehör vollumfänglich gewährt worden sei. Möglicherweise nicht in erster Instanz, was aber in zweiter Instanz hätte korrigiert werden können. Dafür hätte Rugo in seinem Rekurs ans Kantonsgericht aber darlegen müssen, welche Einwände er noch gehabt hätte, was er nicht getan habe.

Entgegen der Auffassung von Rugo sei der damalige Vizepräsident des Generalrats zudem befugt gewesen, die Version des Büros des Generalrats zu den Vorkommnissen darzulegen. Dies auch wenn er bei der besagten Generalratssitzung nicht dabei gewesen sei, wie das Kantonsgericht schreibt.

Verweis war verhältnismässig

Auch sei der Saalverweis durch den Ratspräsidenten verhältnismässig gewesen. «Die Massnahme bezweckte nicht, Rugo zu stigmatisieren und ihn allein verantwortlich für die Vorkommnisse zu machen.» Schliesslich erklärt das Kantonsgericht, dass der Oberamtmann weder verpflichtet gewesen sei, eine Schlichtungsverhandlung einzuberufen, noch die Aufnahmen der Generalratssitzung in vollem Umfang beizuziehen. Es reiche, dass der Sachverhalt vollständig ermittelt worden sei.

In einer Medienmitteilung hält Cluadio Rugo an seiner Version des Geschehenen fest. «Ich bin überzeugt, dass mein Saalverweis unverhältnismässig war. Die Lüge durchdringt die Politik auf allen Ebenen.» Dennoch wolle er das Urteil des Kantonsgerichts nicht weiterziehen. «Punkt Schluss.»

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