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Freiburger erneut wegen Wucher vor Gericht

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Fest steht: Ein 69-jähriger Freiburger hat in den vergangenen Jahren rund 20 Wohnungen im Grossraum Freiburg vermietet. Von einigen war er der Besitzer, von anderen der Mieter. Fest steht auch, dass in diesen Wohnungen überwiegend Ausländer wohnten, und teils sehr viele auf engem Raum. Wegen Wucher, Widerhandlungen gegen das Ausländergesetz und Urkundenfälschung war der Mann bereits vor zwei Jahren vom Bezirksgericht Saane verurteilt worden (die FN be­richteten).

An der gestrigen Verhandlung am Kantonsgericht waren die oben genannten Fakten unbestritten. Doch die zahlreichen Aussagen der Mieter legten Verteidigung und Staatsanwaltschaft sehr unterschiedlich aus. Staatsanwalt Frédéric Chassot stellte den Mann als Strippenzieher eines gut organisierten Systems dar, das Wohnungen an Menschen aus Balkanländern vermittelte. «Man wusste im Mi­lieu, dass man ihn kontaktieren muss, um zu einer Wohnung in Freiburg zu kommen», sagte er. Zahlreiche Zeugen sagten aus, die Nummer des Mannes erhalten zu haben. Er sei jeweils einmal pro Monat vorbeigekommen, um die Mieten in bar abzuholen, und habe sich auch einen Eindruck vom Zustand der Wohnung gemacht. «Der Vermieter wusste, wie viele und welche Personen in seinen Wohnungen wohnten.» Er habe gewusst, dass viele von ihnen illegal im Land waren.

Der Verteidiger André Clerc zitierte ebenso viele Mieter, die sagten, den Mann nie persönlich gesehen zu haben und seinen Namen noch nie gehört zu haben. «Einer von ihnen sagte, dass ihm die Miete vom Lohn abgezogen werde», sagte Clerc. Der Angeklagte habe die Wohnungen an Firmenchefs vermietet, die dort ihre Arbeiter einquartierten – unter anderem solche, die beim Bau der Poyabrücke mithalfen. «Wenn die Leute hier arbeiten, kann mein Mandant davon ausgehen, dass sie eine Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung haben. Ist es wirklich seine Aufgabe, die Papiere zu überprüfen?», fragte Clerc.

«Alles verloren»

Der Angeklagte nutzte seine Redezeit vor Gericht bis zum Äussersten und versuchte, sich als Opfer darzustellen. Im Prozess vor dem Bezirksgericht ­Saane hatte er noch geschwiegen. «Mein damaliger Anwalt hatte mir das empfohlen. Dabei habe ich etwas zu sagen», sagte er. Er machte detaillierte Angaben zu mehreren Wohnungen und gab an, einige davon an einen Mann mit Aufenthalts­bewilligung C vermietet zu haben. Er habe nicht gewusst, wer sonst noch dort wohnte. «Die Aufenthaltsbewilligung dieses Mannes war gefälscht», sagte Staatsanwalt Chassot dazu.

Der Angeklagte führte aus, dass er die Wohnungen mö­bliert, eine Waschmaschine hineingestellt und darum teurer vermietet habe. «Das rechtfertigt die um bis zu 39  Prozent höheren Untermieten nicht», befand der Staatsanwalt später. Zudem zeigten Fotos der Polizei, dass die Wohnungen in einem schlechten Zustand gewesen seien.

Zu seiner persönlichen Situation sagte der Angeklagte, dass er sich im Vorfeld des ersten Prozesses am Bezirksgericht an der Börse verspekuliert und alles Geld verloren habe. Er lebe von der AHV und Ergänzungsleistungen. Von seiner Frau lebe er seit einigen Jahren getrennt.

Berufung von beiden Seiten

Der Mann war im März 2017 vom Bezirksgericht Saane zu zwanzig Monaten Haft, davon zehn Monate auf Bewährung bei einer Probezeit von fünf Jahren, und einer Geldstrafe verurteilt worden. Beide Seiten hatten gegen das Urteil Berufung eingelegt. Staatsanwalt Frédéric Chassot forderte eine Bestätigung der Strafe, Verteidiger André Clerc einen Freispruch. Das Urteil folgt in den nächsten Tagen.

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