Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Christian Constantin verliert gegen den Freiburger Fiskus

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Christian Constantin, Chef des FC Sion, hat die Besteuerung des Gewinns einer seiner Gesellschaften durch das Freiburger Steueramt angefochten. Das Freiburger Kantonsgerichts wies seine Beschwerde ab.

Er ist wohl die schillerndste Persönlichkeit des Schweizer Fussballs: Christian Constantin. Der Chef des FC Sion mischt nicht nur den Fussball auf, sondern ist auch Unternehmer und Besitzer von Immobilien in der ganzen Schweiz – auch im Kanton Freiburg. Hier mischte er die Steuerbehörden auf, wobei er sich nun aber vor Kantonsgericht geschlagen geben musste.

Konkret geht es um die Besteuerung einer seiner Gesellschaften, die unter anderem auch Immobilien im Kanton Freiburg besitzt. Wie das Nachrichtenportal «Frapp» berichtete, zahlte die Gesellschaft rund 3,7 Millionen Franken an das Unternehmen, das den FC Sion kontrolliert – und ebenfalls Christian Constantin gehört. Dieser bezeichnete das Geld als «Sponsoring.»

Geld für Privatflugzeug

Die Freiburger Steuerbehörde sieht dies jedoch anders: Sie war der Ansicht, dass diese Summe nicht als Sponsoring betrachtet werden könne, da ein Sponsoring des FC Sion in keiner Weise zur Förderung des Immobiliengeschäfts im Kanton Freiburg beitrage. Es sei vielmehr so, dass das Geld für Mahlzeiten und Unterkünfte der Spieler und Kunden, für Anwaltskosten und den Unterhalt des Flugzeugs von Constantin verwendet worden sei. In den Gerichtsakten findet sich zudem kein Sponsoringvertrag, der die beiden Unternehmen verbindet. 

Die kantonale Steuerbehörde veranlagte die Gesellschaft schliesslich auf der Grundlage eines steuerpflichtigen Gewinns von rund 2,7 Millionen Franken, der auf Freiburger Gebiet erzielt worden war. Das ist gut eine Million Franken mehr als der von der Walliser Steuerbehörde angenommene Betrag. Das hat einen einfachen Grund: Constantin und der Kanton Wallis haben ein Steuerabkommen, das dem Sion-Chef erlaubt, bis zu 7 Prozent seines Umsatzes als Sponsoring von den Steuern abzuziehen. 

Constantin will vor Bundesgericht ziehen

Christian Constantin focht die Veranlagung der Freiburger Behörden an. In einem Urteil vom 2. November wies der Steuergerichtshof des Freiburger Kantonsgerichts die Beschwerde ab. 

Laut Kantonsgericht ist das Steuerabkommen zwischen dem Kanton Wallis und Constantin für die Freiburger Behörden nicht bindend. Ohnehin würden die 3,7 Millionen Franken die 7-Prozent-Grenze überschreiten, die im Walliser Abkommen festgehalten ist.

Da Constantin zudem Aktionär und alleiniger Geschäftsführer der beiden beteiligten Unternehmen ist, handle es sich bei der Transaktion von 2018 nicht um ein Sponsoring, sondern um eine verdeckte Gewinnausschüttung. Gewinn, auf den Steuern gezahlt werden müssen.

Christian Constantin ist der Meinung, dass der Freiburger Richter sich geirrt habe, und kündigte an, dass er das Urteil vor das Bundesgericht ziehen wolle.

Kommentar (0)

Schreiben Sie einen Kommentar. Stornieren.

Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht. Die Pflichtfelder sind mit * markiert.

Meistgelesen

Mehr zum Thema