Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Eine neue Ära für die Raumplanung

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Der Grosse Rat hat im vergangenen Jahr zahlreiche Gesetze verabschiedet. Nicht wenige von ihnen traten zusammen mit diversen neuen Verordnungen und Reglementen Anfang Jahr in Kraft. Dies bietet Gelegenheit, im Rahmen einer Bestandesaufnahme die wichtigsten dieser Neuerungen zusammenzufassen.

Die wohl nachhaltigste Veränderung in der Gesetzgebung betrifft das kantonale Raumplanungs- und Baugesetz, welches der Grosse Rat in seiner letztjährigen Junisession nach längerer, kontroverser Diskussion verabschiedete. Mit dieser Gesetzesrevision werden eine obligatorische regionale Raumplanung sowie eine Baupflicht eingeführt. Damit trägt der Grosse Rat einem entsprechenden Bundesgerichtsurteil und den Anforderungen an den kantonalen Richtplan Rechnung. Umstritten waren im Kantonsparlament vor allem die Übergangsfrist und die Rekursbehörde beim sogenannten Vorkaufsrecht, welches Gemeinden geltend machen können, wenn ein Grundbesitzer seine Bauzone nicht bebauen will. Die Frist wurde schliesslich auf zwölf Jahre festgelegt, Staatsrat Jean-François Steiert (SP), der sich für eine zehnjährige Frist stark gemacht hatte, warnte allerdings damals: «Das Bundesamt wird den kantonalen Richtplan Punkt für Punkt prüfen. Und wenn wir bei der Übergangsfrist eine Lockerung vornehmen, ist es gut möglich, dass das Bundesamt anderswo eine Verschärfung verlangt.» Rekursbehörde wird das zuständige Oberamt und nicht die entsprechende kantonale Direktion sein.

Vorschulbetreuung integriert

Bereits in seiner Märzses­sion hatte der Grosse Rat eine Anpassung an der Berechnung des interkommunalen Finanzausgleichs vorgenommen. Neu werden dabei beim Bedarfsausgleich zwischen den Gemeinden und dem Kanton ab diesem Jahr Betreuungsstrukturen im Vorschulalter mitberücksichtigt. Als weitere Neuerung hat das Kantonsparlament die Berechnung der Beschäftigten in den Gemeinden abgeändert: Hier wird beim Bedarfsausgleich ab sofort nicht mehr die Anzahl Vollzeitstellen, sondern die Summe aller Stellenprozente berücksichtigt. Am eigentlichen Ressourcenausgleich zwischen den einzelnen Gemeinden ändert sich nichts – hier bleibt auch künftig alles beim Alten. Grossrat Jean-Pierre Doutaz (CVP, Epagny) sprach denn auch von «nur kosmetischen Änderungen».

Gewinne aus Geldspielen

In seiner Novembersession sagte der Grosse Rat Ja zu Änderungen des Gesetzes über die direkten Kantonssteuern und des Gesetzes über die Erbschafts- und Schenkungssteuern. Es geht dabei um die Steuerbefreiung von Gewinnen aus Geldspielen bis zu einer Million Franken nach dem eidgenössischen Ja zum Geldspielgesetz, um die Klärung der Steuerhoheit bei Einkünften und Gewinnen aus Grundstückvermittlung sowie um eine neue Liste der juristischen Personen, die von der Steuerpflicht befreit sind. Letzteres geht auf eine Anfrage der grünen Grossratsmitglieder Sylvie Bonvin-Sansonnens (Rueyres-les-Prés) und Bruno Marmier (Villars-sur-Glâne) zurück.

Der Steuerfuss der direkten Kantonssteuern für die Steuer­periode 2018 bleibt unverändert und wird wie bereits 2017 genau 100 Prozent betragen. Ebenfalls in seiner Novembersession stimmte das Kantonsparlament einem entsprechenden Gesetzesentwurf des Staatsrats zu.

Privater Freiheitsentzug

Weiter wurde Anfang Jahr eine gesetzliche Grundlage für Strafen in der Sonder- und Sozialpädagogik eingeführt. Der Grosse Rat hiess diese ebenfalls in seiner November­session gut. Damit wurde eine Gesetzeslücke geschlossen.

Es geht dabei darum, dass das Gesetz es von nun an erlaubt, den Freiheitsentzug an eine private Einrichtung zu delegieren. Ausserdem werden die Bedingungen dieses Freiheitsentzugs geregelt. Betroffen sollen laut Staatsrätin Anne-Claude Demierre (SP) freilich nur ganz bestimmte Fälle sein: etwa ein Verhalten, das gegen die Regeln der jeweiligen Institution verstösst, eine unmittelbare Gefahr für die Sicherheit der jungen Person oder einer Drittperson darstellt, oder auch Fluchtgefahr.

Den Wald schützen

In seiner Sep­tem­ber­ses­sion stimmte das Kantonsparlament einer Revision des Gesetzes über den Wald und den Schutz vor Naturereignissen zu. Damit soll der Wald im Kanton besser vor den Folgen des Klimawandels sowie vor Schadorganismen geschützt werden. Grossrätin Antoinette de Weck (FDP, Freiburg) sprach in diesem Zusammenhang von einer «notwendigen Anpassung an die gesetzlichen Vorgaben des Bundes».

Konkret wurden per Anfang Jahr unter anderem die Regeln zu den Bewirtschaftungsstrukturen gelockert. So wird die Zusammenlegung von Betriebseinheiten erleichtert, die als eigentliche Forstbetriebe funktionieren. Auch die Aufnahme von Privatwaldeigentümern in die Betriebseinheiten wird gefördert. Sie bleibt aber freiwillig. Weiter ist vorgesehen, eine Konsultativkommission für den Wald einzusetzen. Sie soll die Umsetzung der Ziele der kantonalen Waldrichtplanung kontrollieren.

Ebenfalls neu

Erlasse werden nur noch elektronisch veröffentlicht

Erlasse des Staats werden im Rahmen der Digitalisierungsstrategie seit dem 1.  Januar nur noch elektronisch publiziert. Der Grosse Rat hat bereits 2016 einer entsprechenden Gesetzesänderung zugestimmt. Nun trat auch das entsprechende Reglement in Kraft.

Ausserdem trat Freiburg per Ende Jahr aus dem interkantonalen Polizei-Konkordat zur computergestützten Zusammenarbeit der Kantone bei der Aufklärung von Gewaltdelikten aus. Der Grosse Rat bestätigte dies in seiner Oktobersession. Die entsprechende interkantonale Vereinbarung hatte nicht die gewünschte Wirkung gezeigt. Bereits plant Freiburg aber das Mitmachen bei einem neuen System auf diesem Gebiet.

jcg

«Wenn wir bei der Übergangsfrist eine Lockerung vornehmen, ist es gut möglich, dass das Bundesamt anderswo eine Verschärfung verlangt.»

Jean-François Steiert

Staatsrat (SP)

Kommentar (0)

Schreiben Sie einen Kommentar. Stornieren.

Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht. Die Pflichtfelder sind mit * markiert.

Meistgelesen

Mehr zum Thema