Ein Landwirt hat auf seinem Gemüsebetrieb im Freiburger Seeland in den Jahren 2019 und 2020 vier Osteuropäer während mehrerer Wochen beziehungsweise Tage beschäftigt. Die vier Männer beherbergte er bei sich. Doch keiner der vier verfügte über eine Aufenthaltsbewilligung, geschweige denn eine Arbeitsbewilligung.
Das kommt den Landwirt nun teuer zu stehen. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Freiburg verurteilte ihn per Strafbefehl wegen Verstosses gegen das Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration. Er muss eine Busse von 2000 Franken bezahlen und erhält eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen; Letzteres jedoch bedingt mit zwei Jahren Bewährung. Hinzu kommen Gebühren und Dossierkosten von insgesamt 160 Franken. Die vier Männer aus Osteuropa wurden mittels separaten Strafbefehlen ebenfalls verurteilt.
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