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Fit für die Anforderungen der Zukunft

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Im Jahr 2009 hat der Staatsrat die kantonale Energiestrategie verabschiedet, deren Ziel es ist, bis 2030 die 4000-Watt-Gesellschaft zu erreichen (die FN berichteten). In der Folge wurde die kantonale Energiegesetzgebung angepasst.

Seither hat sich die Lage auf Landesebene weiterentwickelt, und im Kanton hat der Grosse Rat drei Motionen zu Energie­themen angenommen. Die Umsetzung dieser Motionen wird es dem Kanton ermöglichen, die sogenannten Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich vollständig in das Energiegesetz aufzu­nehmen.

Die Volkswirtschaftsdirektion hat deshalb insbesondere über ihr Amt für Energie einen Vorentwurf zur Änderung des Energiegesetzes ausgearbeitet, um diesen Anforderungen zu entsprechen. Die Direktion schickt diesen Entwurf in diesen Tagen in die Vernehmlassung, die bis zum 31. Januar 2019 dauert, wie sie in einem Communiqué mitteilt.

Das Amt für Energie hat im Weiteren auch einen Vorentwurf zur Änderung des Energiereglements ausgearbeitet. Dieses soll die Bestimmungen des Energiegesetzes präzisieren und einige bestehende Artikel an die neuen Anforderungen anpassen.

jcg

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