Anspruch auf Pflegeurlaub haben Staatsangestellte nur, wenn deren Kinder krank sind. Grössere Probleme können für die Betroffenen aber auch dann entstehen, wenn erwachsene Angehörige ernsthaft erkranken. Auf diese Problematik hatten die Grossrätinnen Ursula Krattinger-Jutzet und Eliane Aebischer (beide SP, Düdingen) in einer Motion hingewiesen. Der Staatsrat hatte daraufhin in seiner Antwort geschrieben, er teile das Anliegen der Motionärinnen. Die geltende Gesetzgebung erlaube es aber bereits, auf das Problem einzutreten. Aebischer meinte bei der gestrigen Debatte, die Gesetzesartikel seien schwammig. Die Staatsangestellten seien auf den Goodwill ihrer Dienststellen angewiesen. Sie anerkannte aber die Absichtserklärung des Staatsrats und zog daraufhin die Motion zurück.
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- 29.04.2024
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