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Staatsanwalt plädiert am grossen Berner Rocker-Prozess

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Am Regionalgericht Bern-Mittelland geht der Prozess um den wüsten Streit von 2019 zwischen miteinander verfeindeten Motorradclubs in eine neue Phase: Die Parteivorträge haben begonnen.

Als Erster begann am Dienstagmorgen im Berner Amthaus der Vertreter der Anklage mit seinem Plädoyer. Zuerst schilderte der Staatsanwalt, welche Aussagen unbeteiligte Dritte der Polizei machten, als sie im Mai 2019 in Belp BE zufälligerweise Zeugen der gewaltsamen Auseinandersetzung wurden.

Anträge zu Schuldsprüchen und Strafmass machte der Staatsanwalt bisher nicht. Diese folgen offenbar am Ende seines Vortrags. Nach dem Staatsanwalt werden die Verteidigerinnen und Verteidiger der insgesamt 22 Angeklagten plädieren. Das Urteil will das Gericht Ende Monat bekanntgeben.

Vor dem Berner Amthaus blieb es am Dienstagmorgen ruhig. Weit und breit waren keine Sympathisanten der angeklagten «Bandidos» und «Hells Angels» zu sehen. Auch im Gerichtsgebäude herrschte eine ruhige Atmosphäre

Vorwurf versuchte vorsätzliche Tötung

Strafrechtlich gesprochen wird sämtlichen Angeklagten zur Last gelegt, sich im Mai 2019 an einem Raufhandel beteiligt zu haben. Zwei Männern wird zudem versuchte vorsätzliche Tötung, eventuell schwere Körperverletzung, vorgeworfen. Ein Mann soll sich der schweren Körperverletzung, allenfalls des Versuchs dazu, schuldig gemacht haben.

Bei der Auseinandersetzung in Belp wurden mehrere Personen verletzt, drei davon schwer. Die Polizei hielt damals 34 Personen an und stellte mehrere Waffen sicher, darunter Faustfeuerwaffen.

Einschüchterungsversuch

Der Staatsanwalt geht laut der Anklageschrift davon aus, dass es zum Streit kam, weil der damals in der Schweiz nicht offiziell vertretene Motorradclub Bandidos in Belp ein Clublokal eröffnen wollte. Die Hells Angels und die mit ihnen verbündeten Berner Broncos wollten das verhindern und die Bandidos einschüchtern.

Diese hatten aber vom bevorstehenden «Besuch» der Gegner Wind bekommen und bewaffneten sich.

Einer der Angeklagten, ein 37-Jähriger, befindet sich im vorzeitigen Strafvollzug. Ihm werfen die Strafverfolger vor, einen Mann mit einer Schusswaffe schwer verletzt zu haben.

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