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Grenzgänger dürfen ab Mittwoch nicht mehr im Homeoffice arbeiten

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Am (morgigem) Mittwoch läuft eine Regelung zur Homeoffice-Arbeit von Grenzgängern zwischen der Schweiz und Italien aus. Überqueren in Italien wohnhafte Arbeitnehmende ab dem 1. Februar nicht täglich die Grenze in Richtung Schweiz, verlieren sie ihre Steuervorteile.

Mehrere italienische Gewerkschaften zeigten sich besorgt über das Auslaufen der Übereinkunft. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ab dem 1. Februar teilweise im Homeoffice arbeiteten, würden neu im Wohnsitzland besteuert und verlören damit den «Status des Grenzgängers im Rahmen der geltenden Vorschriften». Dies habe eine höhere Besteuerung der Löhne zur Folge.

Zudem monieren die Gewerkschaften, dass mit dem Ende des Abkommens Vorschriften über die soziale Sicherheit für Arbeitnehmende und Unternehmen nicht mehr eingehalten würden. Der Grund: Die EU habe die flexible Anwendung der europäischen Vorschriften über das Sozialversicherungsrecht für Grenzgänger in der Telearbeit bis zum 30. Juni 2023 verlängert, wenn der Schwellenwert von 25 Prozent der in der Ferne geleisteten Arbeitszeit überschritten werde.

Kritik des Movimento Cinque Stelle

Auch die 5-Sterne-Bewegung (Movimento Cinque Stelle, M5S) forderte die italienische Regierung auf, das Abkommen unverzüglich zu verlängern. «Wir hoffen, dass eine Einigung über diesen wichtigen Schritt mit allen politischen Kräften erzielt werden kann, damit wir das Recht auf Arbeit für unsere Mitbürger in der Lombardei schützen können», hielt der Präsident von M5S Giuseppe Conte in einer Mitteilung fest.

Die Vereinbarung zwischen der Schweiz und Italien wurde aufgrund der Coronavirus-Pandemie im Juni 2020 getroffen. Sie stellte sicher, dass im Homeoffice arbeitende Grenzgänger steuerlich nicht benachteiligt wurden. Rund 77’000 italienische Grenzgänger arbeiten im Tessin, viele davon im Gesundheitswesen.

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