Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Bundesrat will gleiche Arbeitsrechte für Menschen mit Behinderungen

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Der Bundesrat will dafür sorgen, dass Menschen mit einer Behinderung im Arbeitsleben nicht mehr diskriminiert werden. Das Behindertengleichstellungsgesetz soll angepasst werden.

Menschen mit Behinderungen sollen im Arbeitsleben besser vor Diskriminierungen geschützt werden sowie erleichterten Zugang zu Dienstleistungen haben. Der Bundesrat will Arbeitgebende und Private in die Pflicht nehmen, um dort eine Gleichstellung zu erreichen.

Menschen mit Behinderungen seien in ihrem Alltag nach wie vor benachteiligt, etwa bei Bewerbungsverfahren, teilte der Bundesrat am Freitag mit. Der Bundesrat will deshalb Arbeitgebende dazu verpflichten, «zumutbare» Massnahmen zu treffen, damit Mitarbeitende mit Behinderungen gleichgestellt einer Arbeit nachgehen können.

Ebenso sollen Private dafür sorgen, dass für die Öffentlichkeit bestimmte Dienstleistungen barrierefrei genutzt werden können. Der Bundesrat hat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) mit einer entsprechenden Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) beauftragt. Dieses soll bis Ende Jahr vorliegen.

Kommentar (0)

Schreiben Sie einen Kommentar. Stornieren.

Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht. Die Pflichtfelder sind mit * markiert.

Meistgelesen

Mehr zum Thema