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Wirtschaftsförderung passt sich verändertem Umfeld an

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Heute tritt das revidierte Gesetz über die Wirtschaftsförderung in Kraft sowie das dazu gehörende Reglement, das der Staatsrat vor kurzem genehmigt hat. Das teilte die kantonale Wirtschaftsförderung mit. Mit dieser Ergänzung der Gesetzgebung erhält die Wirtschaftsförderung die Mittel, um die Innovations- und Investitionsförderung zu verstärken. Diese richtet sich insbesondere an kleine und mittlere Unternehmen (KMU).

Das Wirtschaftsförderungsgesetz wurde letztmals 2007 revidiert. «Das Umfeld, in dem sich die Unternehmen bewegen, hat sich seither sehr verändert», sagt Volkswirtschaftsdirektor Olivier Curty (CVP). «Mit dieser Gesetzesrevision haben wir die Instrumente der Wirtschaftsförderung der neuen Realität angepasst.» Um die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu erhöhen, sind drei kantonale Gesetze in Bearbeitung: das Wirtschaftsförderungsgesetz, das Gesetz über die aktive Bodenpolitik sowie die Steuervorlage. Mit der Revision des Gesetzes über die Wirtschaftsförderung ist laut Mitteilung ein «erster wichtiger Meilenstein» erreicht.

Damit werden die direkten finanziellen Beiträge für Unternehmen auf drei Ebenen anpasst. Dazu gehört die Innovationsförderung: Die A-fonds-perdu­-Beiträge für KMU und Industrieunternehmen, die neue Produkte und Prozesse entwickeln oder neue Märkte erschliessen, werden ausgebaut. Zudem erhalten Start-ups eine Anschubfinanzierung und Risikokapital. Weiter will der Kanton Investitionen in die Industrie fördern. Dazu schafft er ein kantonales Bürgschaftsinstrument für Firmen, die ein innovatives Industrieprojekt haben, jedoch nicht über genügend Eigenmittel verfügen.

jcg

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