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15 Millionen für Härtefälle

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Am 13. Oktober hat der Grosse Rat des Kantons Freiburg 15 Millionen Franken für Härtefälle gesprochen, um die Folgen der Corona-Krise auf die Wirtschaft abzufedern. Gestern nun gab der Staatsrat bekannt, wer um das Geld ersuchen kann.

Die Freiburger Regierung beschränkt sich nicht auf bestimmte Wirtschaftszweige. Nur Unternehmen, die branchenspezifische Bundeshilfen erhalten, können keine Härtefallgelder beantragen; das sind Firmen aus den Bereichen Kultur, Sport, öffentlicher Verkehr und Medien.

Ansonsten können alle Unternehmen Härtefallgelder beantragen, deren Umsatz wegen der Corona-Pandemie um mindestens 40 Prozent zurückgegangen ist; dabei werden die bezogenen Kurzarbeitsentschädigungen, Erwerbsausfallentschädigungen und Ergänzungsbeiträge für Führungskräfte an den Umsatz angerechnet. Der Härtefallbeitrag beträgt bis zu zehn Prozent des durchschnittlichen Umsatzes, höchstens aber 500 000 Franken, sofern das Unternehmen vor Beginn der Krise profitabel war.

Wie der Staatsrat schreibt, lehnt er sich in seiner Verordnung über wirtschaftliche Massnahmen zur Abfederung des Coronavirus durch Beiträge für Härtefälle stark an die Härtefallverordnung des Bundes an. Diese ist derzeit in Vernehmlassung. «Aufgrund der Dringlichkeit einzelner Fälle wollte der Staatsrat nicht das Ende dieses Vernehmlassungsverfahrens abwarten, um die Massnahme auf kantonaler Ebene einzuführen», heisst es weiter.

Rote Köpfe bei Gastro Freiburg

Auf wenig Gegenliebe stösst die Verordnung bei Gastro Freiburg – um es vorsichtig auszudrücken: Die Verordnung bringe den arg gebeutelten Restaurants, Bars und Nachtclus gar nichts, schreibt Gastro Freiburg. Die Branche habe hohe Sozialkosten, so dass der Umsatz niemals um 40 Prozent sinke, wenn die Kurzarbeitsentschädigungen und Erwerbsausfallentschädigungen an den Umsatz angerechnet würden. Der Entscheid des Staatsrats sei «tödlich» für die Gastwirte.

njb

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