Zurzeit finden Gespräche darüber statt, ob es angebracht wäre, für die Verwaltung des Standplatzes La Joux-des-Ponts für Fahrende eine Betriebsleitung einzusetzen. In diesem Zusammenhang soll auch der Aspekt der entsprechenden Geldflüsse in die Überlegungen einbezogen werden, wie der Staatsrat in seiner Antwort auf eine Anfrage von Grossrat Yvan Hunziker (FDP, Semsales) zum Thema festhält. An den Gesprächen seien die Sicherheits- und Justizdirektion, die Raumplanungs-, Umwelt- und Baudirektion, das Bundesamt für Strassen sowie das Kommando der Kantonspolizei beteiligt. Mit den Gebühren, welche die Kantonspolizei 2017 von den Fahrenden erhoben hat, konnten laut dem Staatsrat übrigens die gesamten Unterhaltskosten gedeckt werden.
Die Halte von Fahrenden an anderen Standorten seien weiterhin in einer Richtlinie der Oberamtmännerkonferenz vom vergangenen Juli geregelt, so die Kantonsregierung weiter. Diese sehe vor, dass der Aufenthalt grundsätzlich auf fünf Tage beschränkt sei und dass eine Platzgebühr von 20 Franken pro Wohnwagen und Tag erhoben werde.
Im Fall des Aufenthalts von Fahrenden in Semsales seien alle erhobenen Gebühren an die Gemeinde überwiesen worden. Es handle sich um einen Betrag von 2540 Franken und 100 Euro. Der Platz ist gemäss der Polizei bei der Abfahrt der Wohnwagen in einem sauberen Zustand hinterlassen worden. Dies sei aber auch eine zwingende Bedingung für eine spätere Rückkehr nach La Joux-des-Ponts gewesen, welche die Kantonspolizei erfolgreich durchgesetzt habe.