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13 zusätzliche Blätter und ein neues Thema

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320 Bemerkungen und Stellungnahmen sind zum kantonalen Richtplan eingegangen: Gemeinden, Gemeindeverbände, Private, Unternehmen, Parteien und Umweltverbände haben sich während der Vernehmlassung geäussert. «Insgesamt wurde der Richtplan positiv aufgenommen», sagte Staatsrat Jean-François Steiert (SP) gestern vor den Medien. Der Kern des Richtplans – die Siedlungsstrategie und der Grundsatz des verdichteten Bauens – seien nicht infrage gestellt worden.

Trotzdem gibt es einige Änderungen, die nun den Gemeinden und Umweltverbänden vorgelegt werden. So wurden 13 neue Blätter für mögliche Projekte zum Richtplan hinzugefügt. Darunter sind der Autobahnanschluss Friseneit bei Bösingen, die Erweiterung des Skigebiets und der Bau eines Zentrums in Schwarzsee sowie ein Mountainbikepark in Plaffeien – also jene vier Blätter, welche die Region Sense nachgereicht hat (die FN berichteten).

«Wir gehen die Frage der Gewächshäuser im Seeland zusammen mit dem Bund und dem Kanton Bern an.»

Jean-François Steiert

Raumplanungsdirektor

 

Am Informationsabend zum Richtplan in Düdingen im Dezember hatte Steiert noch gesagt: «Ich werde vom Bundesamt für Verkehr belächelt, wenn ich von Friseneit spreche.» Nun ist das Projekt trotzdem im vorläufigen Richtplan aufgeführt. «Der Entscheid, welche Projekte wir aufnehmen, war formeller Art, nicht politischer Art», sagte Steiert. «Friseneit erfüllte alle formalen Vorgaben.» Ob all die Projekte, die nun im Richtplan sind, auch umgesetzt würden, sei offen.

Neue Blätter betreffen auch das Zentrum für Gemüseproduktion und -verarbeitung im Seeland. «Wir werden die Frage der Gewächshäuser im Seeland zusammen mit dem Bund und dem Kanton Bern angehen», sagte Steiert. Auch die Aufwertung des Mont Vully, die Erweiterung des Papilioramas in Kerzers und der Sportanlagen Gurmels sind neu im Richtplan aufgeführt.

Im Grossraum Freiburg sind die Urbanisierung und Neugestaltung der Agy-Ebene in Granges-Paccot sowie die Vergrösserung der Deponie Châtil­lon in Posieux als Projekte dazugestossen. «Die Stadt Freiburg hat uns angefragt, die Deponie vergrössern zu können», sagte Simon Richoz, Projektleiter Richtplan.

Überlegungen zu den Seeufern

Viele Anfragen sind auch zum Thema Seeufer eingegangen: Ein Bundesgesetz schreibt vor, dass der Zugang zu den Seeufern allen offen stehen sollte. Dies wird regional geregelt. «Die Anfragen haben aber gezeigt, dass gesamthafte Überlegungen des Kantons zum Thema gewünscht sind, als allgemeine Orientierung», sagte Giancarla Papi, Vorsteherin des Bau- und Raumplanungsamts. Darum beinhaltet der Richtplan nun neu auch das Thema Seeufer. «Wir planen eine kantonale Studie», sagte Simon Richoz.

Der emotionalste Punkt war aber laut Steiert das Blatt der sieben möglichen Windpärke, das in den Richtplan aufgenommen wurde. Darunter ist auch das Projekt für Windturbinen auf dem Schwyberg. «Wir hatten sehr viele und sehr unterschiedliche Reaktionen», so Steiert. Zum einen wehrten sich Umweltorganisationen, aber auch Privatpersonen gegen einige Windpärke; zum andern fragten Gemeinden an, warum sie als Standort nicht in Frage kämen.

Die Änderungen am ersten Entwurf des kantonalen Richtplans durchlaufen nun bis am 20. Mai eine eingeschränkte Vernehmlassung: Daran können Gemeinden und Umweltorganisationen teilnehmen.

Gespräche mit 43 Gemeinden

Zudem trifft sich eine Delegation des Staatsrats seit Montag mit jenen Gemeinden, die grössere Divergenzen mit dem Richtplan haben: Das sind 43  Gemeinden aus allen Ecken des Kantons. «Wir werden sie bis Ende Mai alle treffen», sagte Steiert. Das sei ein sportlicher Zeitplan, aber machbar. Meist gehe es in diesen Gesprächen um die Ausrichtung von Bauzonen. «Wo wir Spielraum haben, gehen wir gerne auf die Anliegen der Gemeinden ein», sagte Steiert. «Manchmal gibt aber auch ein Bundesgesetz den Rahmen vor, und wir können nichts ändern.»

Mai 2019 als grosses Ziel

Die Resultate dieser Gespräche, der zweiten Vernehmlassungsrunde und die Kommentare, die der Bund abgeben wird, berücksichtigt die Delegation des Staatsrats für die definitive Fassung des Richtplans. Diese soll noch vor den Sommerferien fertig werden. Vorgelegt wird sie dem Grossen Rat im September; der Staatsrat soll den Richtplan im Oktober annehmen. Danach muss der Bund den Plan noch absegnen, so dass er im Mai 2019 in Kraft treten kann. «Dieser Zeitplan ist sehr eng, so dass wir bei der zweiten Vernehmlassungsrunde nun keine Fristen mehr verlängern können», sagte Steiert.

Raumplanungsgesetz

Vorkaufsrecht für Gemeinden kommt wieder

2013 nahm das Schweizer Stimmvolk das neue Raumplanungsgesetz an; die Kantone mussten ihre Gesetze anpassen. Der Freiburger Staatsrat schlug dem Grossen Rat 2016 unter anderem vor, das Horten von Bauland zu verunmöglichen. So müsse Land, das in einer Bauzone liegt, innert 15 Jahren überbaut werden. Liege in den ersten zehn Jahren kein Bauprojekt vor, erhalte die Gemeinde das Vorkaufsrecht. Die bürgerliche Mehrheit kippte diesen Gesetzesartikel. Das Bundesgericht kritisierte, so würden die Anforderungen des Bundesgesetzes nicht erfüllt. Der Freiburger Staatsrat Jean-François Steiert sagte gestern: «Nach Gesprächen mit verschiedenen Seiten finden wir eine praktikable Lösung für das Vorkaufsrecht.» Er lege dem Parlament das Gesetz im Juni vor.

njb

Zahlen und Fakten

Die Ziele des kantonalen Richtplans

Die Freiburger Bevölkerung wird bis 2050 um rund 50 Prozent auf 450 000 Einwohner zunehmen. Sie braucht Platz zum Wohnen, Arbeiten und Sichbewegen. Die Fläche des Kantons ist begrenzt, Landwirtschaftsflächen sollen nicht vermindert werden und die intakte Natur erhalten bleiben: Das ist die Ausgangslage für den kantonalen Richtplan. Der Kanton will diese Herausforderungen unter anderem mit verdichtetem Bauen in klar definierten Bevölkerungszen­tren begegnen, wo die Mittel des öffentlichen Verkehrs vorhanden sind. Neue Einfamilienhaus-Siedlungen soll es nicht mehr geben. Ganz allgemein wird sich die Bautätigkeit des Kantons mit dem neuen Richtplan verstärkt auf das Kantonszentrum Freiburg und auf sechs Regionalzentren konzentrieren: Estavayer, Murten, Düdingen, Bulle, Romont sowie Châtel-St-Denis. Eine konkrete Folge des neuen kantonalen Richtplans wird sein, dass das heute geltende Moratorium zur Schaffung neuer Bauzonen aufgehoben wird. Dieses trat nach der Annahme des Bundesgesetzes über die Raumplanung 2013 in Kraft. Auch die Arbeitszonen werden durch den Richtplan verstärkt konzentriert. Unterschieden wird hauptsächlich zwischen Arbeitszonen kantonaler und regionaler Bedeutung. Der Richtplan soll auch eine Entspannung bei den Fruchtfolgeflächen für die Landwirtschaft bringen. Der Mindestumfang der Fruchtfolgefläche soll erhalten bleiben. Eine Neuerung des kantonalen Richtplans ist, dass er gut 70  Blätter von vorrangigen Projekten enthält, die bereits aufgeworfen sind und während der Geltungsdauer des Richtplans realisiert werden könnten. Die Blätter umfassen Projekte aus der Abfallbewirtschaftung, Abwasserreinigung, Energie, Mobilität bis hin zum Tourismus.

njb

 

 

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